Nationalparkgesetz
Nationalparkgesetz und rechtliche Grundlagen
Das Tiroler Nationalparkgesetz Hohe Tauern 1991, LGBl. Nr. 103, hat zum Ziel, den Tiroler Anteil am Nationalpark Hohe Tauern in seiner bestehenden Form zum Wohle der Bevölkerung, zum Nutzen der Wissenschaft und zur Förderung der Wirtschaft zu schützen, zu fördern und damit auf Dauer zu erhalten. Insbesondere sollen die Naturlandschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Ursprünglichkeit erhalten, die charakteristische Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume bewahrt, die Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit gesichert und die Lebensgrundlagen der Bevölkerung in der Nationalparkregion gesichert werden.
Das Nationalparkgesetz in der aktuellen Fassung kann im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes eingesehen werden. Im Gesetz wird unterscheiden zwischen:
Nationalparkregion, Außenzone, Kernzone und Sonderschutzgebieten.
Die Ziele des Nationalparks sollen durch eine Kombination von Verboten für das gesamte Gebiet des Nationalparks, Bewilligungspflichten in der Außenzone, Verboten in der Kernzone und Förderungsmaßnahmen samt Vertragsnaturschutz und Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden. Während die hoheitlichen Aufgaben (Verbote und behördliche Bewilligungsverfahren) von der Bezirkshauptmannschaft Lienz vollzogen werden, werden Förderungsmaßnahmen, Vertragsnaturschutz und Öffentlichkeitsarbeit von der Nationalparkverwaltung Tirol wahrgenommen.
Der gesamte Tiroler Anteil des Nationalparks Hohe Tauern ist Teil des Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000, das nach den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, kurz FFH-Richtlinie) sowie der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) errichtet wird. Im Natura 2000 Managementplan des Nationalparks Hohe Tauern Tirol sind die Erhaltungsziele und –maßnahmen des Schutzgebiets gemäß der FFH-Richtlinie angeführt. Alle Natura 2000 Schutzgebiete sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Dokumentation an das Natura 2000-Netzwerk in Form eines Standarddatenbogens zu übermitteln, in welchem unterschiedliche Informationen zum Gebiet (z. B. Lage und Beschreibung, ökologische Angaben, Status des Schutzgebietes, …) angeführt sind.
Für den Tiroler Anteil des Nationalpark Hohe Tauern wurde 2019 ein Managementplan entwickelt, in dem die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der folgenden zehn Jahre (2019-2028) beschrieben werden. Er bildet die Arbeitsgrundlage für das Parkmanagement, die zuständigen Behörden, die Eigentümervertreter*innen sowie für alle weiteren Entscheidungsträger*innen. Der Managementplan verfolgt die länderübergreifenden Ziele und nimmt Bezug auf den rechtlichen Rahmen des Nationalparks (Gesetz, Verordnungen).