Bewilligungspflicht
In der Außenzone bedürfen folgende Vorhaben einer Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft Lienz:
- der Neubau von Gebäuden sowie der Zu- und Umbau von Gebäuden, ausgenommen davon sind Almgebäude
- die Errichtung, Aufstellung oder Anbringung von baulichen Anlagen
- der Neubau, der Ausbau und die Verlegung von Straßen und Wegen
- Geländeabtragungen und Geländeaufschüttungen
- der Abbau von Mineralien und Versteinerungen
- die Vornahme von Neuaufforstungen
- jede erhebliche Lärmentwicklung
- das Kampieren (nicht jedoch das alpine Biwakieren)
Wir haben für Sie ein Formular für ein Ansuchen um eine nationalparkrechtliche Bewilligung ausgearbeitet.
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