Brexit
BREXIT/weiteres Aufenthaltsrecht für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige in Österreich/Erteilung eines Aufenthaltstitels „Art. 50 EUV“ ab 01.01.2021
Wo kann ich den Antrag stellen?
Sie müssen den Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde stellen. Dies ist für im Bezirk Lienz wohnhafte britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige die Bezirkshauptmannschaft LIENZ.
Die Adresse und Kontaktdaten der Bezirkshauptmannschaft Lienz finden Sie nebenstehend unter KONTAKT.
Die persönliche Antragstellung ist notwendig, weil die Behörde Ihre Fingerabdrücke abnehmen muss.
Bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz müssen Sie dazu davor einen Termin vereinbaren. Terminvereinbarungen sind entweder schriftlich, auch per E-Mail, oder telefonisch (unter 04852/6633 – 6655) möglich.
Die Antragstellung ist ab 1. Jänner 2021 bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Sie haben also ausreichend Zeit.
Für weiterführende Informationen wird auf die Homepage des Bundeskanzleramtes (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/brexit/aufenthalt-zugang-zum-arbeitsmarkt.html) verwiesen.