Bescheide für Abschuss von vier Wölfen in Osttirol erlassen

Abschussgenehmigungen für zwei Jungtiere aus dem Hochstadelrudel und zwei männliche Wölfe in Obertilliach und Kartitsch

  • Rund 265 Schafe allein auf Almen im Gemeindegebiet von Lavant, Anras, Kartitsch und Obertilliach von Wölfen gerissen oder abgängig
  • Hochstadelrudel auch für drei tote Rinder in Osttirol und Kärnten verantwortlich
  • Abschussbescheide gelten bis 30. September 2022

Das unabhängige Fachkuratorium zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Großraubtieren hat in seiner letzten Sitzung Entnahmeempfehlungen für insgesamt vier Wölfe in Osttirol ausgesprochen. Nachdem die Tiroler Landesregierung vorgestern, Dienstag, die entsprechenden Gefährlichkeitsverordnungen beschlossen hat, hat die Behörde heute, Donnerstag, die Abschussbescheide erlassen.

Wie von den ExpertInnen empfohlen werden zwei Jungtiere aus dem Hochstadelrudel in Lavant an der Grenze zu Kärnten sowie zwei männliche Wölfe aus der italienischen Population im Bereich Kartitsch-Obertilliach zum Abschuss freigegeben. Das Hochstadelrudel, aus dem nach dem Vorbild der Schweiz zwei Jungtiere entnommen werden sollen, hat in Summe 30 Schafe sowie drei Rinder – eines davon auf Osttiroler und zwei weitere auf Kärntner Gebiet – gerissen und auch Kälber verletzt.

Zum Abschuss freigegeben sind auch zwei weitere Wölfe. Nach neuesten Untersuchungsergebnissen können den Wölfen mit der Bezeichnung 151MATK und 165MATK rund 145 tote und vermisste Schafe im Gemeindegebiet von Obertilliach und Kartitsch sowie weitere 90 tote und vermisste Schafe im Gemeindegebiet von Anras zugeordnet werden.

Die Abschussbescheide ergehen an die Jagdausübungsberechtigten und Jagdschutzorgane von 13 Jagdteilgebieten. Diese können unmittelbar ab Erhalt vollzogen werden. Sie sind zeitlich mit 30. September 2022 begrenzt. Gegen die Bescheide kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden, die aufschiebende Wirkung von Beschwerden wurde aberkannt.