Zivil- und Katastrophenschutz im Bezirk Lienz
Die Bezirkshauptfrau Dr. Olga Reisner ist entsprechend den rechtlichen Vorgaben für die Belange des Zivil- und Katastrophenschutzes im Bezirk Lienz zuständig.
Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das mit 09.02.2006 in Kraft getretene Katastrophenmanagementgesetz (LGBI. Nr. 33/2006)
Unter Katastrophenmanagement gem. § 1 Abs. 1 versteht man die Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen. Katastrophen sind gem. § 2 Abs. 1 durch elementare oder technische Vorgänge oder von Menschen ausgelöste Ereignisse, die in großem Umfang das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die Umwelt, das Eigentum oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung gefährden oder schädigen.
Im Tiroler Katastrophenmanagementgesetz ist auch die Erlassung von Landes-, Bezirks- und Gemeindekatastrophenschutzplänen geregelt. Die Richtlinien zur Bestellung der Einsatzleitungen (Gemeinde, Bezirk, Land) sieht das Tiroler Katastrophenmanagementgesetz ebenso vor.
Die Bezirkseinsatzleitung Lienz unter der Führung der Bezirkshauptfrau ist für die Dauer einer Legislaturperiode des Tiroler Landtages bestellt. Um im Katastrophenfall gut vorbereitet zu sein, werden für die Mitglieder des Stabes laufend Schulungen zur Weiterbildung angeboten.
Nähere Informationen zum Thema Zivil- und Katastrophenschutz erfahren Sie auf der Website der Fachabteilung Zivil- und Katastrophenschutz unter https://www.tirol.gv.at/themen/sicherheit/katziv/