Gültigkeitsdauer-Verlängerung
Gültigkeitsdauer:
Die Tiroler Jagdkarte ist für den Bereich des Landes Tirol unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung nur für das jeweilige Jagdjahr vom 1. April bis 31. März des folgenden Jahres gültig.
Verlängerung:
Eine für das abgelaufene Jagdjahr gültig gewesene Tiroler Jagdkarte erlangt für das jeweils unmittelbar folgende Jagdjahr ihre Gültigkeit, wenn bis zum 30. Juni dieses Jahres die Prämie für die Jagdhaftpflichtversicherung und der Beitrag zum Tiroler Jägerverband (insgesamt EUR 91,75) eingezahlt werden. Die auf diese Weise verlängerte Tiroler Jagdkarte ist nur zusammen mit dem aktuellen Einzahlungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung gültig.
Wird der Einzahlungstermin für die Verlängerung der Jagdkarte versäumt, so muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde die Neuausstellung einer Jagdkarte beantragt werden. Dies ist wiederum mit Kosten von insgesamt EUR 141,75 verbunden (EUR 91,75 zuzüglich einer Verwaltungsabgabe in Höhe von EUR 50,00).