Aarhus Gutachten liegt vor

Beleuchtet völkerrechtliche Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention

Das Tiroler Aarhus-Beteiligungsgesetz ist nach Beschluss des Tiroler Landtages mit Ende des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Damit wurden die unionsrechtlichen Vorgaben aus der Aarhus-Konvention im Landesrecht umgesetzt. Zudem wurde von Seiten der Tiroler Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die verbleibenden – also nicht aus dem Unionsrecht resultierenden – Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention prüft und gleichzeitig praktikable Umsetzungsvorschläge aufzeigt. Dieses, von den beiden Universitätsprofessoren Arno Kahl und Andreas Müller erstellte Gutachten liegt nun vor, wie Naturschutzlandesrätin LHStvinIngrid Felipe berichtet: „Die umfangreichen Ergebnisse erläutern, wie landesgesetzlich der öffentliche Zugang zu umweltrelevanten Informationen und Gerichten sowie die Beteiligungsmöglichkeiten an bestimmten umweltbezogenen Entscheidungen völkerrechtskonform sichergestellt werden kann. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für das weitere Vorgehen, um der Konvention und damit den Beteiligungsrechten der Öffentlichkeit gerecht zu werden.“

Das Gutachten steht der interessierten Öffentlichkeit ab sofort auf der Landeshomepage unter www.tirol.gv.at/buergerservice/kundmachungen/ zur Verfügung.

In einem nächsten Schritt ist geplant, auf Basis dieses Gutachtens mit den anderen Bundesländern die weitere Vorgehensweise zu beraten.