Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit in Tirol

Der Gleichheitsgrundsatz ist ein Menschenrecht

  • Engmaschiges Netz an Beratungs- und Unterstützungsangeboten in Fällen von Rassismus und Diskriminierung in Tirol
  • ARAtirol: niederschwellige Anlauf-, Service- und Monitoringstelle für rassismus- und diskriminierungskritische Arbeit in Tirol
  • Gleichbehandlungsanwaltschaft – Regionalbüro für Tirol, Salzburg und Vorarlberg: unabhängige staatliche Einrichtung, die sowohl von Diskriminierung Betroffene als auch Unternehmen und Organisationen berät und unterstützt
  • Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung des Landes Tirol geht Fällen von Diskriminierung durch Organe des Landes oder einer Gemeinde nach

„Menschen dürfen nicht aufgrund persönlicher Merkmale wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion, Sprache oder Weltanschauung ungleich oder schlechter behandelt werden. Diese Gleichheit aller Menschen hinsichtlich Würde und Rechte ist eines der grundlegendsten menschenrechtlichen Prinzipien“, stellt Sozial- und Integrationslandesrätin Gabriele Fischer anlässlich des morgen, Freitag, stattfindenden Internationalen Tages der Menschenrechte klar und verweist auf wichtige gültige Rechtsnormen: Sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als auch die Österreichische Bundesverfassung schreiben diese Gleichheit fest. „Dieses Recht aller Menschen ist Garant für sozialen Frieden und ein gutes Miteinander. Damit alle gleichberechtigt, auf Augenhöhe und ohne Diskriminierung leben können, ist Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit von zentraler Bedeutung. In Tirol haben wir ein engmaschiges Netz an Beratungs- und Unterstützungsangeboten, an die sich betroffene Menschen wenden können. Sie helfen nicht nur in konkreten Einzelfällen, sondern leisten auch wichtige Präventions- und Informationsarbeit“, betont LRin Fischer.

Eine zentrale Anlauf-, Service- und Monitoringstelle für rassismus- und diskriminierungskritische Arbeit in Tirol ist ARAtirol (Antirassismus-Arbeit-tirol). Diese wird vom Land Tirol und der Stadt Innsbruck finanziert und ist seit Juni 2020 am Zentrum für MigrantInnen in Tirol (ZeMiT) angesiedelt – einem etablierten Verein, der seit 1986 niederschwellige, vertrauliche und kostenlose Beratung für MigrantInnen in Tirol leistet. „Wir unterstützen und beraten Menschen in Tirol, die von Rassismus – in den unterschiedlichsten Ausdrucksformen – betroffen sind und arbeiten mit Einrichtungen zusammen, die in den Bereichen Migration, Flucht, Soziales und Bildung tätig sind. Außerdem dokumentieren wir rassistische, islamophobe und antisemitische Erfahrungen und arbeiten diese auf“, berichtet Mirjana Stojakovi?, Geschäftsführerin von ZeMit.

2021 wurden vor allem Fälle von Rassismus bei Bewerbungsgesprächen, Vergaberichtlinien von Gemeindewohnungen und bei der Wohnungssuche an die ARAtirol herangetragen. „Ein schier unüberschaubares Problem ist Rassismus und Hass im Netz. Ein Problem, das auf mehreren Ebenen bearbeitet werden muss: Monitoring, Meldeverfahren bis hin zu Strafen sind hier ebenso notwendig wie ausreichende Bildungsarbeit für Lehrpersonal sowie Schülerinnen und Schüler“, berichtet Stojakovi?.

Rassistische Erfahrungen in Arbeitswelt und bei Wohnungsvergaben

„Dass Rassismus ein Problem bei uns in Tirol ist, das stellen auch wir bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft immer wieder fest“, betont Katharina Raffl, Gleichbehandlungsanwältin für Tirol, Salzburg und Vorarlberg. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine unabhängige staatliche Einrichtung. Dort werden sowohl von Diskriminierung Betroffene als auch Unternehmen und Organisationen beraten, um Diskriminierung vorzubeugen und ein wertschätzendes Miteinander zu ermöglichen. „In unserer Arbeit mit Betroffenen stellen wir fest, dass vor allem Menschen mit zuschreibbarem Migrationshintergrund, ausländisch klingendem Namen und Menschen mit dunkler Hautfarbe von Rassismus betroffen sind“, berichtet Raffl. Die Anfragen betreffen zum Großteil die Arbeitswelt: „Menschen wird, weil sie als fremd wahrgenommen werden, bereits der Zugang zu einem Arbeitsverhältnis verwehrt. Viele Menschen berichten von würdeverletzenden Äußerungen aufgrund der Hautfarbe oder von offenem Hass durch Kolleginnen und Kollegen. Diese rassistischen Belästigungen führen dann oft zu diskriminierenden Beendigungen von Arbeitsverhältnissen.“ Betroffene Menschen erhalten bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft kostenlose und vertrauliche rechtliche Beratung. „Wir bemühen uns dabei um außergerichtliche Lösungen. Viele Betroffene ziehen nämlich eine aufrichtige Entschuldigung einem rechtlichen Verfahren vor. Wenn dies nicht gelingt, können wir den Fall von der Gleichbehandlungskommission prüfen lassen, um festzustellen, ob eine Diskriminierung stattfand. Das Gleichbehandlungsgesetz sieht bei Diskriminierung als Rechtsfolge Schadenersatz vor.“

Es ist aber auch möglich, Diskriminierungserfahrungen nur zu melden, und zwar auch anonym. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist per Gesetz dazu verpflichtet, an den Nationalrat zu berichten. „Diese Meldungen sind eine wichtige Grundlage zur Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung, denn diese Dokumentation macht Diskriminierung sichtbar und damit auch bekämpfbar“, erläutert Raffl. Gleichzeitig ist auch die Arbeit mit Verantwortlichen in Form von Schulungen und Informationsmaterial ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Diskriminierung. „Gerade was etwa den Zugang zum Wohnraum anbelangt, haben Maklerinnen und Makler eine wichtige Funktion. Daher haben wir für diese Zielgruppe eine Empfehlung zur diskriminierungsfreien Vermittlung von Wohnraum erstellt“, betont Raffl.

Tiroler Antidiskriminierungsgesetz

Kommt es etwa bei der Vergabe von Wohnungen an Drittstaatsangehörigen durch eine Gemeinde zu Diskriminierung, wird die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung des Landes Tirol tätig. Diese geht Fällen von Diskriminierung durch Organe des Landes oder einer Gemeinde im Umgang mit BürgerInnen nach. „Das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz bietet verschiedene Möglichkeiten, gegen Diskriminierung vorzugehen. Antidiskriminierungsbeauftragte bieten Beratung, rechtliche Unterstützung und Vermittlungsversuche an, aber auch die gerichtliche Durchsetzung nach dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz in Form von Schadenersatz und Ersatz für die erlittene Diskriminierung ist möglich“, skizziert Leiterin Isolde Kafka die Aufgabenbereiche der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung. So können sich betroffene Menschen beispielsweise in Sachen Wohnungsvergabe oder Mietzinsbeihilfe an diese Anlaufstelle wenden. „Bei der Vergabe von Wohnungen wurde Anfang 2020 eine neue Richtlinie erlassen, die einen Kriterienkatalog beinhaltet, der auf transparente Art und Weise sichtbar macht, wie die Punktevergabe und die damit einhergehende Reihung erfolgt. Dies ist ein wichtiger Schritt. Außerdem sind Gemeinden grundsätzlich zur Einhaltung des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes verpflichtet, wenn sie Vergaberichtlinien oder Kriterien für die Punktevergabe festlegen“, stellt Kafka klar.

„Ein Thema, mit dem wir immer wieder befasst werden, sind Mehrfachdiskriminierungen. Das Risiko einer Diskriminierung ist umso höher, wenn mehrere potenzielle Diskriminierungsgründe wie Herkunft, Geschlecht, Religion, sexuelle Orientierung, Alter, Weltanschauung und/oder vielleicht auch eine Behinderung zutreffen“, berichtet Kafka.