Aufhebung der Immunität war von Fritz Dinkhauser ausdrücklich gewünscht

LTP van Staa: „Weise Dinkhausers Vorwürfe strikt zurück“

Auf die Vorwürfe Fritz Dinkhausers, mit der Aufhebung seiner Immunität im Tiroler Landtag habe sich nach der jetzt erfolgten Einstellung des Strafverfahrens das Land Tirol „mitschuldig“ gemacht, reagiert heute Landtagspräsident Herwig van Staa scharf: „Ich weise diesen Vorwurf strikt zurück. Fritz Dinkhauser verkennt hier völlig die geltende Rechtslage“. Abgesehen von der Verhaftung im Fall der Ergreifung auf frischer Tat bei der Begehung eines Verbrechens dürfe ein Abgeordneter ohne Zustimmung des Landtages wegen einer strafbaren Handlung nur dann behördlich verfolgt werden, wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandates steht. Diese Frage habe zunächst die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen einer Verdachtslage zu klären. „Wenn nun die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass der Zusammenhang der strafbaren Handlung nicht auszuschließen ist, stellt sie ein Ersuchen an den Landtag, die Zustimmung zur behördlichen Verfolgung zu erteilen“, so LTP van Staa. „Und genau das ist hier passiert. Ich habe daraufhin das Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung dem zuständigen Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss zugewiesen“. Dass die Zustimmung (Stimmenthaltung von LTP van Staa) zur behördlichen Verfolgung vom Landtag erteilt wurde, sei bekannt. „Ich möchte allerdings schon auch darauf hinweisen, dass der Abgeordnete Dinkhauser mir damals vor der Sitzung des Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses ausdrücklich erklärt hat, diese Auslieferung zu wünschen“.

Präsident van Staa weist schließlich darauf hin, dass weder vom Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss, noch vom Tiroler Landtag eine rechtliche Beurteilung des Verdachtes einer konkreten strafbaren Handlung oder eine Schuldfrage zu klären, sondern lediglich eine politische Entscheidung darüber zu treffen ist, ob der Staatsanwaltschaft eingeräumt wird, ein entsprechendes Verfahren durchzuführen. „Versagt der Landtag die Zustimmung, so darf der Abgeordnete aufgrund seiner Immunität bis zur Beendigung seines Mandates nicht verfolgt werden“, so van Staa. „In der Immunität liegt nur ein prozessuales Verfolgungshindernis, das mit Ende des Mandates wegfällt. Mit seinem Ausscheiden aus dem Landtag hätte Dinkhauser auch ohne Zustimmung des Landtages behördlich verfolgt werden können“.