Ausbau von Plätzen in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird in Tirol weiter gefördert

4,8 Millionen Euro für Ausbau, Aufbau und Sanierung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen vonseiten des Landes

  • Fördervereinbarung zwischen Land Tirol, Tiroler Gemeindeverband und Stadt Innsbruck wird um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert
  • Gefördert werden Tages-, Kurzzeit-, Schwerpunkt- und Pflegeheimplätze sowie Stützpunkte für mobile Dienste

Wenn in Tirol eine Pflege- und Betreuungseinrichtung errichtet, aus- und umgebaut oder generalsaniert wird, dann tragen die Tiroler Gemeinden die Finanzierungs- und Investitionskosten. Um diese beim Erhalt und der Erweiterung des Pflege- und Betreuungsangebots zu unterstützen, wurde zwischen Land Tirol, Tiroler Gemeindeverband und Stadt Innsbruck bereits im Jahr 2012 ein Förderprogramm vereinbart. Dabei stellte das Land den Gemeinden von 2013 bis 2022 jährlich Fördermittel in der Höhe von 4,8 Millionen Euro für Investitionen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen zur Verfügung. Auf Antrag von Finanzreferent LH Anton Mattle und Gesundheits- und Pflegelandesrätin Cornelia Hagele beschloss die Tiroler Landeregierung kürzlich, dieses Förderprogramm um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 zu verlängern. Die Richtlinie tritt rückwirkend mit Jänner 2023 in Kraft.

Beispielsweise wird ein Platz in der Kurzzeit- und Übergangspflege mit bis zu 20.000 Euro gefördert, für einen zusätzlichen Tagespflegeplatz erhalten Gemeinden Förderungen in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Bei einem Platz in der Schwerpunktpflege – derzeit nur an der Landes-Pflegeklinik Tirol – sind es sogar bis zu 180.000 Euro. „Die demographische Entwicklung sowie grundlegende Änderungen in der Altersstruktur der Gesellschaft haben bereits in den vergangenen Jahren zu einer verstärkten Nachfrage nach öffentlichen Pflege- und Betreuungsdienstleistungen geführt. Beispielsweise steigt die Anzahl an Personen über 85 Jahre in den nächsten zehn Jahren tirolweit um voraussichtlich über 50 Prozent. Um ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Angebot in den Tiroler Gemeinden zu gewährleisten, unterstützt das Land Tirol deshalb auch dieses Jahr die Gemeinden bei der Erweiterung des Pflege- und Betreuungsangebots“, betont LH Mattle.

Förderung von bestehenden Versorgungsformen

Neben Förderungen für den Ausbau und die Sanierung von bestehenden Pflege- und Betreuungseinrichtungen werden auch Schwerpunktpflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege-, Übergangspflege- und Tagespflegeeinrichtungen sowie Stützpunkte für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen berücksichtigt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine bestehende Leistungsvereinbarung mit dem Land Tirol im Rahmen des Tiroler Heim- und Pflegedienstleistungsgesetzes.

Aktuell wurde der neue Strukturplan Pflege 2023 – 2033 in allen Tiroler Bezirken präsentiert. Dieser gilt als Grundlage für die weiteren Maßnahmen im Bereich Pflege, an denen gemeinsam mit den Planungsverbänden in den kommenden zehn Jahren gearbeitet wird. Dabei wird der Fokus vor allem auf den Ausbau der teilstationären Pflege gelegt. „Im Zuge des Strukturplans Pflege haben wir die Bevölkerungsentwicklung und Personalsituation im Pflegebereich analysiert. Die steigende Altersstruktur in den kommenden Jahren führt zu einer erhöhten Nachfrage an Heimplätzen und gleichzeitig wird der Anteil an der arbeitenden Bevölkerung laufend weniger. Es gilt daher künftig die Personalsituation stärker in Bedarfsanpassungen im Pflegebereich miteinzubeziehen und innovative und alternative Wohnformen zu forcieren“, erläutert LRin Hagele. „Über Versorgungsformen wie die Tagespflege können mehr Plätze für pflegebedürfte Menschen mit einer niedrigeren Pflegestufe geschaffen werden. Zudem können durch die flexible Einteilung von Tagespflegeplätzen mehr Menschen von weniger Pflegepersonal betreut werden. Es gilt daher verstärkt, bedarfsgerechte Pflegeangebote in den Tiroler Gemeinden auszubauen.“

 


Factbox: Förderungen des Ausbaues, des Aufbaues und der Sicherung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Neuerrichtung:

  • Alten- und Pflegeheime: bis zu 20.000 Euro pro Platz
  • Kurzzeit- und Übergangspflege: bis zu 20.000 Euro pro Platz
  • Schwerpunktpflege: bis zu 180.000 Euro pro Platz
  • Tagespflege: bis zu 25.000 Euro pro Platz
  • Stützpunkte für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen: bis zu 25.000 Euro

Zu- und Ausbau, Generalsanierung:

  • Alten- und Pflegeheime, Kurzzeitpflege- und Übergangspflege, Schwerpunktpflege und Tagespflege: bis zu 10.000 Euro pro Platz
  • Stützpunkte für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen: bis zu 15.000 Euro