Ausreisetestpflicht für Gemeinde Abfaltersbach ab morgen, Donnerstag

Testpflicht gilt von Donnerstag, 29. April, 0 Uhr bis vorerst inklusive Sonntag, 9. Mai, 24 Uhr

  • Testpflicht gilt von Donnerstag, 29. April, 0 Uhr bis vorerst inklusive Sonntag, 9. Mai, 24 Uhr
  • Nach erhöhtem Infektionsgeschehen Aufruf an Bevölkerung, sich testen zu lassen

Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsgeschehens tritt in der Gemeinde Abfaltersbach im Bezirk Lienz ab morgen, Donnerstag, 0 Uhr, bis vorerst inklusive Sonntag, 9. Mai, 24 Uhr eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Lienz und der Gemeinde beschlossen. Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

„Mit Stand heute, Mittwoch, 28. April, 8.30 Uhr gelten in der Gemeinde Abfaltersbach 27 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Wir verzeichnen ein dynamisches Infektionsgeschehen, beobachten die epidemiologische Lage sehr genau und analysieren diese täglich. Wir haben entschieden, die gezielte Maßnahme der Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes zu setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern, Infektionsketten zu unterbinden und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol.

Appell: Testangebote nutzen

Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, wird das Testangebot im Gemeindezentrum Abfaltersbach ausgebaut und steht vorerst bis 9. Mai 2021 am Dienstag, Donnerstag und Samstag jeweils von 7 bis 10 Uhr sowie Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 17 bis 19 Uhr zur Verfügung. Anmeldungen für einen Test im Gemeindezentrum zu den erweiterten Öffnungszeiten sind in Kürze unter www.tiroltestet.at möglich.

Der erforderliche Corona-Test ist nicht an die Gemeinde Abfaltersbach geknüpft. Das heißt: Es gilt beispielsweise auch ein aktuell gültiger Test einer Teststation außerhalb von Abfaltersbach. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen des Gemeindegebietes einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen.

„Seitens der Gesundheitsbehörde appellieren wir eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich regelmäßig testen zu lassen und an die bereits bestehenden Vorgaben zu halten. Nur gemeinsam können wir diese Pandemie besiegen – jeder und jede Einzelne kann dazu einen persönlichen Beitrag leisten“, betont Bezirkshauptfrau Olga Reisner. Weiterhin gilt auch der Aufruf an die gesamte Bevölkerung von Osttirol, das bezirksweite bestehende Testangebot regelmäßig zu nutzen. Einen Überblick über die verschiedenen Testangebote in Tirol gibt es unter www.tiroltestet.at.

Durchreise ohne Test möglich

Eine Durchreise durch die Gemeinde Abfaltersbach ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde, die dort vor Verlassen dieser Gemeinde positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.