- Unter wahlen.tirol.gv.at ab Montag, 19. September 2022, vorab über Barrierefreiheit von Wahllokalen informieren
- Barrierefrei wählen mittels Wahlkarte, „Fliegender Wahlkommission“, Stimmzettel-Schablone und Begleitpersonen
Damit bei der Tiroler Landtagswahl am 25. September 2022 alle Menschen ihr Wahlrecht wahrnehmen können, muss die Wahl barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehört ein barrierefreies Wahllokal genauso wie alternative Möglichkeiten zur Stimmabgabe – etwa mittels „Fliegender Wahlkommission“ oder Wahlkarte. Informationen zu Öffnungszeiten und Barrierefreiheit aller Wahllokale finden sich im Dokument im Downloadbereich und ab Montag, 19. September 2022, im Laufe des Tages unter wahlen.tirol.gv.at. Insgesamt sind in Tirol aktuell 708 der insgesamt 789 Wahllokale barrierefrei – das entspricht 90 Prozent.
„Eine barrierefreie Wahl beginnt bei der barrierefreien Vermittlung von Ablauf, Fristen und Terminen sowie der zur Wahl stehenden Wählergruppen und Kandidatinnen und Kandidaten. Damit alle Wählerinnen und Wähler ihre Stimme dann auch tatsächlich abgeben können, ist es notwendig, dass die Wahllokale über die Möglichkeiten einer barrierefreien Gestaltung verfügen. Von Barrierefreiheit profitieren dabei nicht nur Menschen mit Mobilitäts- oder Seheinschränkungen, sondern etwa auch ältere Menschen, Personen mit Kinderwagen und viele mehr“, führt Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, aus.
Von baulichen Barrieren bis zu Barrieren im Zusammenhang mit der Stimmabgabe
Für Menschen mit Behinderungen beginnt die Herausforderung dabei bereits auf dem Weg in das Wahllokal, erklärt Bernhard Gruber, Mitglied des Monitoringausschusses und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger: „Es braucht zunächst einen barrierefreien Parkplatz. Von dort müssen die Wählerinnen und Wähler ins Gebäude kommen. Für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen braucht es hierfür ein taktiles und kontrastierendes Leitsystem. Die Tür zum Wahllokal muss breit genug und so beschaffen sein, dass Menschen im Rollstuhl sie selbstständig öffnen können bzw. sich diese automatisch öffnet. Im Gebäude müssen die Leitsysteme weitergeführt werden und schließlich müssen für blinde und sehbehinderte Menschen auch in der Wahlkabine selbst entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stehen, wie etwa Stimmzettel-Schablonen.“ Darüber hinaus können Menschen mit körperlichen Behinderungen bei Bedarf eine Begleitperson mit in die Wahlkabine nehmen.
Ein Vorzeigebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Gemeinde Reutte im Außerfern, die zuletzt eine Reihe an Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt hat und auch abseits von Wahlen „barrierefit“ sein will. Ein beispielhaftes Video zum barrierefreien Wählen in Reutte, das im Vorfeld der Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen aufgenommen wurde, finden Sie hier.
Von Zuhause aus wählen
Für Personen, die sich am Wahltag in ihrer Gemeinde aufhalten, jedoch aus Alters-, Krankheits- oder anderen Gründen nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde eine Sonderwahlbehörde – die sogenannte „Fliegende Wahlkommission“: Diese kommt am Wahltag direkt ins Haus der/des Wahlberechtigten. Der Antrag für die „Fliegende Wahlkommission“ kann bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr schriftlich oder mündlich in der Gemeinde erfolgen, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Eine weitere Möglichkeit für Personen, die aus Gesundheits- oder anderen Gründen am Wahltag nicht das Wahllokal aufsuchen können, ist die Wahl mittels Wahlkarte. Bis zum 23. September 2022 kann diese unter Angabe des Abwesenheitsgrundes beantragen werden. Der Antrag muss in jener Gemeinde gestellt werden, wo die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlkarte kann schriftlich bis spätestens Dienstag, 20. September 2022 (Achtung: Dauer des Postweges beachten und Kopie eines Lichtbildausweises beilegen) sowie mündlich unter Vorlage eines Lichtbildausweises bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, beantragt werden. Abgegeben werden kann die ausgefüllte Wahlkarte persönlich bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr. Wird sie per Post geschickt, muss sie bis spätestens Freitag, 23. September 2022, bei der Gemeinde eingelangt sein. Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe der Wahlkarte am 25. September 2022 im Wahllokal – damit kann auch eine andere Person beauftragt werden.
Barrierefreie Wahl-Informationen
- Leichte Sprache
In der aktuellen Landeszeitung (online unter www.landeszeitung.at) sowie unter www.tirol.gv.at/landtagswahl2022 stehen wichtige Informationen zur Tiroler Landtagswahl in „Leicht Lesen“ zur Verfügung. Die „Leichte Sprache“ ist eine eigens für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelte Sprachform.
- Digitale Barrierefreiheit
Die Wahlvorschläge in barrierefreiem Format können über die Unterseite „Barrierefreie Bekanntmachungen“ aufgerufen werden. Eine barrierefreie Gestaltung ist für die Nutzung mit einem Screenreader, der Informationen akustisch oder in Braille-Schrift vermittelt, Voraussetzung.
- Gebärdensprache
In diesem Video (zu finden unter www.tirol.gv.at/landtagswahl2022) werden wichtige Fragen rund um die Tiroler Landtagswahl auch in Gebärdensprache beantwortet. Für viele Menschen mit Hörbehinderungen ist die Gebärdensprache die Erstsprache und Deutsch eine Fremdsprache.