- Damit gelten in ganz Osttirol wieder österreichweite Vorgaben
- Appell an Bevölkerung, weiterhin achtsam zu bleiben
Seit 11. August gilt in der Osttiroler Gemeinde Innervillgraten eine Ausreisetestpflicht. Die entsprechende Verordnung samt den weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen läuft nun mit Ablauf des morgigen Mittwochs, 8. September, aus. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes Tirol in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Lienz als Gesundheitsbehörde beschlossen. Mit der Aufhebung der Verordnung für Innervillgraten werden mit Ablauf des morgigen Tages neben der Ausreisetestpflicht auch folgende Maßnahmen beendet: Untersagung von Veranstaltungen ab 50 Personen, Registrierungspflicht für jede Art von Veranstaltungen unabhängig ihrer Größe, FFP2-Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen (im Freien und Innenbereichen) sowie im Handel. Damit gelten auch in Innervillgraten wie im übrigen Osttirol wieder die österreichweiten Vorgaben vonseiten des Bundes.
„Mit Stand heute, Dienstag, 8.30 Uhr gelten in Innervillgraten acht Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Die Lage in der Gemeinde hat sich stabilisiert. Daher wird die entsprechende Verordnung samt Ausreisetestpflicht nicht erneut verlängert“, informiert Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol. „Wir beobachten die Situation weiterhin genau. Auch mit dem Auslaufen der Maßnahmen rufen wir die Bevölkerung weiter zur Achtsamkeit auf.“ Nach wie vor gelte es, aufeinander zu schauen und Maßnahmen wie Händewaschen, Abstand halten und Maske tragen, wo dies notwendig ist, an den Tag zu legen. Das beste Mittel im Kampf gegen die Pandemie sei zudem erwiesenermaßen die Impfung.