Digitale Barrierefreiheit

Ombudsstelle legt aktuellen Bericht vor

  • Ombudsstelle für barrierefreies Internet des Landes Tirol überprüft digitale Barrierefreiheit öffentlicher Websites
  • 30 Websites wurden 2021 bis 2023 Prüfverfahren unterzogen – InhaberInnen erhielten individuelle Dokumentation
  • Steigendes Bewusstseins für digitale Barrierefreiheit festgestellt
  • Bericht als hilfreiches Nachschlagwerk für die Umsetzung notwendiger Maßnahmen

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Technologien für alle Menschen uneingeschränkt nutzbar sind. Dazu zählen Websites und mobile Anwendungen genauso wie digitale Dokumente und Formulare. Das Land Tirol richtete 2019 die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen ein. Sie ist bei der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung angesiedelt. Die Ombudsstelle prüft inwieweit Websites des Landes, der Gemeinden und von Körperschaften öffentlichen Rechts den Anforderungen digitaler Barrierefreiheit entsprechen. Sie nimmt Beschwerden entgegen und untersucht stichprobenartig ausgewählte Websites. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden insgesamt 30 Websites einem ausführlichen Prüfverfahren unterzogen. Bei den rund zehn Prozent, die hinsichtlich der Umsetzung der Empfehlungen erneut geprüft wurden, konnte keine lückenlose Umsetzung der Anregungen festgestellt werden. Insgesamt kann die Ombudsstelle, die vor allem auf Sensibilisierung und Vernetzung setzt, jedoch ein steigendes Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit ausmachen.

Landesverwaltung treibt digitale Barrierefreiheit voran

„Digitale Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil der modernen Verwaltung. Wir müssen sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben – ungeachtet möglicher Einschränkungen und Behinderungen. Die Expertise der Ombudsstelle ist dabei von großer Bedeutung, um notwendige Maßnahmen umzusetzen und zugleich ein breites Verständnis für die Thematik zu schaffen“, betont LH Anton Mattle.

Vier Prinzipien, um alle NutzerInnen zu erreichen

Der Bericht für die Jahre 2021 bis 2023 ist bereits die zweite Veröffentlichung der Ombudsstelle. Er wird von der Forschungsförderungsgesellschaft gemeinsam mit den Berichten der anderen österreichischen Bundesländer der Europäischen Kommission vorgelegt. „Der Bericht soll für das Thema Digitale Barrierefreiheit sensibilisieren, aber den Gemeinden und öffentlichen Stellen, beispielsweise Tourismusverbänden, zugleich auch als hilfreiches Nachschlagwerk dienen“, erklärt Daniela Friedle, Leiterin der Ombudsstelle. „Er beschreibt die notwendigen Voraussetzungen dafür und stellt hilfreiche Hinweise für die bestmögliche Umsetzung digitaler Barrierefreiheit zur Verfügung“, ergänzt Isolde Kafka, Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes.

Die vier Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit sind: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Mit Letzterem ist gemeint, dass Websites auf jedem Endgerät und mit jeder assistierenden Technologie funktionieren. Für viele blinde und sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass eine Website von Vorleseprogrammen, sogenannten Screenreadern, wiedergegeben werden kann. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen kann es wichtig sein, dass Texte auch in leichter bzw. einfacher Sprache zur Verfügung stehen, während Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit oft darauf angewiesen sind, dass eine Website nicht allein mit einer Computer-Maus effizient bedienbar ist.

Prüfverfahren verknüpfen statistische Erhebung mit Sensibilisierung

Zu jedem Prüfverfahren erstellt die Ombudsstelle nicht nur einen gesetzlich vorgeschriebenen Auswertungsbericht, sondern auch eine individuelle Dokumentation für die InhaberInnen der Websites. Diese zeigt auf, wo Mängel liegen und mit welchen Maßnahmen sie behoben werden können. Auf diese Weise wird die statistische Erhebung mit einer Sensibilisierung und Wissensvermittlung verknüpft. Bei rund zehn Prozent der überprüften Websites führt die Ombudsstelle im Folgejahr noch einmal eine Überprüfung durch, um festzustellen, ob und welche Maßnahmen auf Basis des Prüfberichts durchgeführt wurden. Dass speziell bei technischen Anregungen keine vollumfängliche Umsetzung festgestellt werden konnte, liegt vielfach auch daran, dass betraute Agenturen von Drittanbietern abhängig sind, die bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit noch säumig sind. Dennoch würden Sensibilität und technisches Know-how von Jahr zu Jahr steigen, so die Ombudsstelle.

Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit steigt

Um das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit zu erhöhen, rief die Ombudsstelle 2022 auch das Projekt „10 Tage digitale Barrierefreiheit“ ins Leben. 2023 wurde es mit Fokus auf die Tiroler Gemeindeverwaltung wiederholt. Die Website www.digital-barrierefrei.tirol.gv.at ist weiterhin als Informationsportal für Landes- und Gemeindebedienstete nutzbar. Darüber hinaus wirkt die Ombudsstelle bei verschiedensten Schulungen und Vorträgen für unterschiedliche Zielgruppen mit und fungiert sowohl für Landesbedienstete, als auch für landesexterne öffentliche Einrichtungen als Anlaufstelle zu Fragen rund um das Thema digitale Barrierefreiheit. „Seit Bestehen der Ombudsstelle kann festgestellt werden, dass sich das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit im Allgemeinen laufend erhöht. Diese Entwicklung zeigt auch, wie wichtig es ist, Aktivitäten im Bereich der Sensibilisierung auf vielen Ebenen anzusetzen“, resümiert Daniela Friedle.

Weiterführende Informationen

Der ausführliche Tätigkeitsbericht, der zugleich Informationen zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Barrierefreiheit enthält, wurde gestern, Dienstag, der Landesregierung vorgelegt. Hier kann er online eingesehen werden.

Mehr Infos zur Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen finden sich unter www.tirol.gv.at/ombudsstelle-barrierefreies-internet.