Dringlichkeitsantrag auf Einsetzung eines Untersuchungausschusses wird zugelassen

Nachdem am heutigen Vormittag von Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Liste Fritz und NEOS ein Dringlichkeitsantrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend „Mehr Transparenz & Kontrolle: Untersuchungsausschuss zur Tiroler Sozialen Dienste GmbH (TSD)“ in der Landtagsdirektion eingebracht wurde, nimmt Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann Stellung: „Nach eingehender Prüfung bin ich zum Entschluss gekommen, dass dieser Antrag zulässig ist, und zwar aus den folgenden Erwägungsgründen: Sowohl der im Antrag formulierte Untersuchungsgegenstand als auch der Untersuchungsauftrag haben Angelegenheiten der Verwaltung des Landes zum Gegenstand, da sie sich auf die Rolle der Landesregierung bzw. des zuständigen Regierungsmitgliedes und nicht auf die operative Geschäftsführung der TSD beziehen.“ Allerdings werde es Aufgabe des Verfahrensleiters sein, auf die genaue Einhaltung der sich aus der Ingerenz ergebenden Trennlinie zwischen Angelegenheit der Landesverwaltung bzw. operativer Geschäftsführung der TSD genau zu achten.

Der Dringlichkeitsantrag wird damit in der kommenden Sitzung des Tiroler Landtages am 27. und 28. März 2019 behandelt.