Ein bestätigter Masernfall in Kufstein

BH Kufstein hatte alle notwendigen Maßnahmen ergriffen

Heute, Mittwochnachmittag, ist die Bestätigung des Virologielabors eingetroffen: Eine Person ist in Kufstein an Masern erkrankt. Über den Hausarzt, der diese hochansteckende Infektionskrankheit bereits vermutet hatte, war der Mann zur weiteren Behandlung an das Bezirkskrankenhaus Kufstein gelangt. Dabei wurden alle Vorkehrungen getroffen und der Patient umgehend isoliert, um nicht andere PatientInnen zu infizieren.

Masern sind üblicherweise bis zu neun Tage ansteckend – laut Krankenanamnese ist der unter ärztlicher Aufsicht stehende Patient damit heute den letzten Tag ansteckend. Jene Personen, die in Kontakt mit dem Patienten waren oder gewesen sein könnten, wurden seitens der Bezirkshauptmannschaft Kufstein bereits kontaktiert. Von Seiten des BH-Gesundheitsreferates wurde den ArbeitskollegInnen und dem weiteren Umfeld des Mannes die Masernimpfung als Schutz vor einer Erkrankung angeboten. BH Christoph Platzgummer hält fest: „Wir haben alle möglichen Maßnahmen ergriffen, um die weitere Verbreitung von Masern zu verhindern und beobachten alle Entwicklungen genauestens.“

Informationen zu Masern

Vor Masern geschützt sind Personen die Masern durchgemacht haben bzw. zweimal mit dem entsprechenden Impfstoff geimpft wurden (im Impfpass mit „Mumps-Masern-Röteln“ oder „ MMR“ eingetragen). Eine nur einmalige Impfung bedeutet in der Regel bereits eine sehr hohe Schutzrate, eine zweite Impfung wird jedoch in jedem Fall empfohlen. Die Impfung gegen Masern kann kostenlos bei einer bzw. einem Hausärztin/Hausarzt oder in jedem österreichischen Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Typische Vorsymptome einer Masernerkrankung sind hohes Fieber, Lichtscheu und/oder Augenträufeln, trockener Husten und üblicherweise ein bis vier Tage nach diesen Vorsymptomen auftretender großfleckiger Hautausschlag, beginnend hinter Ohren und im Gesicht, der sich auf den ganzen Körper ausbreitet. „Bei Auftreten von Symptomen, die den Verdacht einer Masernerkrankung begründen, soll die/der Hausärztin/Hausarzt telefonisch kontaktiert werden und Kontakt mit anderen vermieden werden, um eine Ansteckung möglichst zu verhindern“, rät BH Platzgummer.

Weitere Informationen: <link internen link im aktuellen>www.tirol.gv.at/impfungen