Parteienverkehr
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bezirkshauptmannschaft Reutte wie folgt für Sie geöffnet hat:
Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten im
Bürgerservice:
- Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
- Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten in den
anderen Referaten:
- Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung - Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Für dringende Angelegenheiten außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie um Terminvereinbarung beziehungsweise sind wir unter der Telefonnummer 05672/6996-0 für Sie erreichbar.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach wie vor ein Zutritt im Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Ausgenommen davon ist unser Bürgerservice (Ausstellung Reisepass, Führerschein, Handysignatur, etc.); hier werden Sie ohne vorherige Terminvereinbarung bedient.
Sollten Sie gleich direkt in das zuständige Referat durchwählen wollen, so darf auf den Link https://www.tirol.gv.at/telefonbuch/ verwiesen werden.
Wir bitten Sie, das Gebäude nur einzeln, mit FFP2-Maske ohne Ausatemventil (bitte selbst mitbringen) und entsprechendem Abstand zu betreten. Nach der Anmeldung im Foyer werden Sie dort abgeholt und in das jeweilige Referat begleitet. Gleichzeitig ersuchen wir Sie, die Hände an den aufgestellten Desinfektionsständern zu desinfizieren. Kommen Sie nur in unser Amt, wenn Sie gesund sind (ohne Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust). Ein Einlass ins Gebäude ohne vorherige Terminvereinbarung und ohne Schutzmaske kann nicht erfolgen. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis!
Nur dann, wenn wir uns alle an die angeführten Vorgaben halten und auch weiterhin die Hygiene- und Schutzmaßnahmen, welche von der Bundesregierung festgelegt wurden, einhalten, wird es uns gelingen, die Verbreitung des Coronavirus weiterhin einzudämmen. Wir sind alle dafür verantwortlich, unseren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Das Team der Bezirkshauptmannschaft Reutte
Coronavirus - kostenlose Hotline des Landes Tirol: 0800 80 80 30
Allgemeine Fragen zum Coronavirus (täglich von 8 bis 22 Uhr erreichbar)
Hinweis: Für Anrufe aus dem Ausland verwenden Sie bitte die entsprechende Vorwahl für Österreich und wählen 0043 (0) 800 80 80 30
Schriftlich Anfragen können Sei gerne an corona.anfragen@tirol.gv.at richten.
Aktuelles Update
Dashboard des Landes Tirol
Im Dashboard sind alle relevanten Zahlen zu derzeit am Coronavirus erkrankten Personen, Genesenen und verstorbenen Personen aufbereitet. Auch die Anzahl der Testungen sowohl landesweit als auch auf Bezirksebene sind darin ersichtlich. Darüber hinaus wird im Dashboard auch die Zahl der derzeit am Coronavirus erkankten Personen für jede einzelne Tiroler Gemeinde veröffentlicht.
Die Online-Übersicht wird viermal täglich um jeweils 8.30 Uhr, 09.30 Uhr, 13.30 Uhr und 18.30 Uhr aktualisiert.
Das Dashboard wurde zudem auch für die mobile Nutzung optimiert und kann somit auch problemlos via Smartphone oder Tablet abgerufen werden.
Dashboard des Gesundheitsministeriums
Als Quelle für alle Diagramme dienen ausschließlich die geprüften und validierten Daten gemäß Epidemiegesetz. Die Daten werden von den Bezirksverwaltungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Hotlines und Beratung
24-Stunden-Hotline vom Land Tirol: Tel. 0800 80 80 30
Medizinische Auskünfte bei Symptomen: Tel. 1450
24-Stunden-Infoline der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit): Tel. 0800 555 621
Bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus: Tel. 0800 555 621
Hotline der Bildungsdirektion: Tel. 0800 100 360
Hotline der Wirtschaftskammer für Unternehmer: Tel. 0590 905-1111
Hotline zu reiserechtlichen Fragen: Tel. 0800 201 211 (Montag bis Sonntag, von 9 bis 15 Uhr)
Corona-Sorgen-Hotline des Landes und der Diozöse Innsbruck: Tel. 0800 400 120
Notrufnummer des Tiroler Frauenhauses: Tel. 0512-342112
Nummer der Polizei: Tel. 133 oder 112
Frauenhelpline gegen Gewalt: Tel. 0800 222 555
Hotline der Arbeiterkammer: Tel. 0800 22 55 22 1414
Telefonseelsorge der Diözese Innsbruck: Tel. 142
(Externer Link https://www.dibk.at/Media/Organisationen/Telefonseelsorge-Innsbruck)
Kummernummer des Roten Kreuzes: Tel. 116 123
(Externer Link https://www.roteskreuz.at/pflege-betreuung/psychosoziale-dienste/oe3-kummernummer/)
Sollten Sie eine allgemeine Anfrage zur Sonderlage COVID-19 und zu den bundesrechtlichen Normen rund um Corona haben, so stehen Ihnen für diese allgemeinen Anfragen auf Grundlage der Bundesnormen folgende Auskunftsstellen zur Verfügung:
1. Bundesministerium für Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz, per Mail: buergerservice@sozialministerium.at
2. Land Tirol
In dringenden Angelegenheiten können Sie uns unter der Telefonnummer 05672 6996-0 oder unter bh.reutte@tirol.gv.at erreichen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Verordnungen
Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung
Veranstaltungen
- Wichtige Informationen zu Veranstaltungen und COVID finden sie auf: https://www.sozialministerium.at/
Fachinformationen und Leitfäden sind auf https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Fachinformationen.html ersichtlich.
Wir empfehlen insbesondere:
- Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-19-Präventionskonzeptes für Veranstaltungen im Bereich von Kunst und Kultur Version 2 Stand: 3. Juni 2020
- Informationen zu Veranstaltungen
- Leitlinie für Messen & Veranstaltungen (Information des Landwirtschaftsministeriums).
Verdienstentgang
Bitte beachten Sie, dass Ansuchen auf Vergütung des Verdienstentganges gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 binnen 3 Monaten vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich diese Maßnahmen getroffen wurden, eingebracht werden können (§ 33 Epidemiegesetz 1950).
Kostenersatz (Absonderung in einem Beherbergungsbetrieb)
nach § 36 Abs. 1 lit. m iVm § 7 Epidemiegesetz 1950 auf Kostenersatz für die Absonderung in einem Beherbergungsbetrieb in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten bis zur Höchstgrenze von EURO 75,-/Tag.