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Erstes Wochenende des Jahres mit verlängertem Fahrverbot

LH Platter: „Ausgedehntes Fahrverbot für mehr Sicherheit im Winter“

Morgen, Samstag, gilt auf der Inntalautobahn A12 und der Brennerautobahn A13 erstmals das Samstag-Fahrverbot für LKW von 7 bis 15 Uhr. Anschließend beginnt das reguläre Wochenend-Fahrverbot. Betroffen sind davon LKW mit mehr als 7,5 Tonnen mit Fahrtziel in Deutschland sowie Italien bzw. wenn Fahrtziele über Deutschland und Italien erreicht werden sollen. „Bereits im Sommer des vergangenen Jahres haben wir an verkehrsstarken Tagen beobachtet, dass sich ein ausgedehntes Fahrverbot positiv auf die Flüssigkeit des Verkehrs auswirkt: Die Verkehrslage wird insgesamt entlastet, die Verkehrs- und Versorgungssicherheit gestärkt“, sieht LH Günther Platter in dieser Maßnahme einen wesentlichen Hebel, um der Transitproblematik in Tirol entschieden entgegen zu wirken. „Der starke Individualverkehr in den Wintermonaten verbunden mit starkem Schwerverkehr erhöht das Risiko für einen gänzlichen Verkehrskollaps. Dem beugen wir mit dem verlängerten Fahrverbot vor“, dankt LH Platter besonders dem Ministerium von Verkehrsminister Norbert Hofer für die produktive Unterstützung, die Fahrverbote für elf Samstage im Winter 2019 zu erlassen.

Verkehrssicherheit in Wintermonaten sicherstellen

Das ausgedehnte Fahrverbot von 7 bis 15 Uhr gilt von 5. Jänner bis 16. März 2019. Ein wesentlicher Vorteil im verlängerten Fahrverbot bestehe darin, dass der Güterschwerverkehr nicht gänzlich mit dem Reiseverkehr zusammentrifft: „Besonders an den Samstagen im Winter ist es in den vergangenen Jahren an bestimmten Abschnitten der Inntalautobahn oftmals zu gefährlichen Situationen bei den Auf- und Abfahrten gekommen. Das lag zum einen an dem Urlauberschichtwechsel, zum anderen aber auch an den dichten LKW-Kolonnen auf der rechten Spur. Durch dieses temporäre Fahrverbot soll der Verkehrsfluss und auch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Auch bei dieser Maßnahme wird wieder die grenzüberschreitende Abstimmung mit der Exekutive in Deutschland und Italien wichtig sein“, betont auch LHStvinIngrid Felipe.

Ziel- und Quellverkehr nicht betroffen

Die heimische Wirtschaft betrifft das erweiterte Samstag-Fahrverbot, wie bereits im Sommer 2018, nicht: „Der Ziel- und Quellverkehr in Tirol ist vom Fahrverbot ausgenommen – dadurch sind unsere heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer vom Fahrverbot nicht betroffen. Das war mir bei der Ausarbeitung des Fahrverbotskalenders wichtig“, betont LH Platter.

Das verlängerte Fahrverbot (vergleichbar sind diese Fahrverbote mit dem Fahrverbotskalender oder der „Ferienreiseverordnung“) gilt an folgenden Samstagen von 7 bis 15 Uhr:

•5. Jänner 2019

•12. Jänner 2019

•19. Jänner 2019

•26. Jänner 2019

•2. Februar 2019

•9. Februar 2019

•16. Februar 2019

•23. Februar 2019

•2. März 2019

•9. März 2019

•16. März 2019