EU-Ausschuss der Regionen beschließt Stellungnahme zu TTIP

Zahlreiche österreichische Abänderungen angenommen

Der Ausschuss der Regionen (AdR) hat bei seiner Plenarsitzung in Brüssel eine  Initiativ-Stellungnahme zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) angenommen. In der Debatte brachten die österreichischen Delegationsmitglieder die österreichische Haltung zur Kenntnis, wobei sie vor allem darauf hinwiesen, dass die EU in keinster Weise ihre Werte und Standards aufgeben oder einschränken dürfe. Weiters dürfe durch TTIP auch nicht die Rechtsstaatlichkeit ausgehöhlt werden.

„Die österreichische Delegation hat sich bei einer Reihe von Abänderungsanträgen aktiv beteiligt, letztlich konnten fast alle durchgebracht werden“, informiert der österreichische Delegationsleiter und AdR-Vizepräsident Herwig van Staa. Schwerpunkte in den Abänderungen finden sich vor allem im Bereich Landwirtschaft und Konsumentenschutz. So wird u.a. gefordert, dass TTIP nicht dazu führen darf, dass das in der EU geltende Vorsorgeprinzip insbesondere in den Bereichen des Umwelt-, Gesundheits-, Tier-, Lebensmittel- und Verbraucherschutzes abgeschwächt wird. Weiters wird klargestellt, dass soziale und ökologische Standards weiterhin Bestandteil öffentlicher Ausschreibungen bleiben und der Schutz des Wassers vor Privatisierung auch gegenüber außereuropäischen Investoren nicht aufgeweicht werden darf. „Mit dieser parteienübergreifenden Aktion ist es der österreichischen Delegation gelungen, auch gegen zum Teil heftigen Widerstand aus anderen Ländern gerade für Österreich wichtige Punkte wie die Beibehaltung bestehender sozialer und ökologischer Standards, Produktsicherheit oder den Schutz der heimischen Landwirtschaft in dieser Stellungnahme zu verankern“ freut sich LTP van Staa über die gute Zusammenarbeit.

Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Seine Aufgabe ist es, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Gerichtshof der EU anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden.

Der AdR im Internet: <link https: www.cor.europa.eu>www.cor.europa.eu