Europawahl 2024: Wählen am Wahlsonntag

767 Wahllokale am Wahlsonntag geöffnet

  • Adressen, Öffnungszeiten und Informationen über die Barrierefreiheit aller Wahllokale in Tirol: www.tirol.gv.at/europawahl2024
  • Wahlkarte kann am Wahltag im Wahllokalen oder Bezirkswahlbehörde abgegeben werden
  • Gültig Wählen: Wählerwille muss klar erkennbar sein

Circa 540.000 Wahlberechtigte in Tirol können diesen Sonntag bei der Europawahl ihre Stimme abgeben und damit über die Zukunft Europas mitbestimmen. In jeder der 277 Tiroler Gemeinden findet sich ein Wahllokal. In größeren Gemeinden können es auch mehrere sein. Insgesamt öffnen am 9. Juni 767 Wahllokale in Tirol ihre Türen. Über 97 Prozent der Wahllokale in Tirol sind barrierefrei erreichbar. Die ersten Wahllokale öffnen ihre Türen ab 6 Uhr, die letzten Wahllokale schließen um 16 Uhr. Die Adressen, Öffnungszeiten und Informationen über die Barrierefreiheit aller Tiroler Wahllokale finden sich unter www.tirol.gv.at/europawahl2024.

Wählen am Wahltag

Am Wahltag dürfen Wahlberechtigte nur in jenem Wahllokal in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde wählen, in der sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind (dort, wo man am Stichtag 26. März 2024 den Hauptwohnsitz gemeldet hat). Wer eine Wahlkarte beantragt, diese aber noch nicht abgegeben hat, kann die Wahlkarte am Wahltag während der Öffnungszeiten in einem Wahllokal in Österreich oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben.

Gültig Wählen: Das gilt es zu beachten

Bei der Europawahl können Wahlberechtigte maximal einer Wählergruppe (= Partei) ihre Stimme geben. Zudem können einzelne KandidatInnen mit einer Vorzugsstimme unterstützt werden. Um gültig zu sein, muss die Vorzugsstimme an eine Kandidatin/einen Kandidaten jener Partei vergeben werden, die am Stimmzettel angekreuzt wurde (also jene Partei, der man die Stimme gegeben hat).

Entscheidend für die gültige Stimmabgabe ist, dass der WählerInnenwille klar erkennbar wird – am besten durch das Setzen eines Kreuzes im entsprechenden Kreis bei der jeweiligen Wählergruppe. Ebenfalls als klarer WählerInnenwille erkennbar sind etwa auch das Anhaken bzw. das Unterstreichen einer Wählergruppe oder auch das Durchstreichen aller Listen bis auf eine.

Die Vorzugsstimme werden vergeben, indem auf dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Stimmzettel der Namen oder die Reihungsnummer einer Kandidatin/eines Kandidaten eintragen wird. Die Vorzugsstimme ist dann gültig, wenn zumindest der Familienname der Kandidatin/des Kandidaten oder die Reihungsnummer eingetragen worden ist. Wenn es in einer Parteiliste mehrere Kandidatinnen/Kandidaten mit dem gleichen Familiennamen gibt, sollte jedenfalls die Reihungsnummer angegeben werden.