Europawahl 2024: Wählen mit Wahlkarte und barrierefreies Wählen

Wahlkarten können schriftlich (auch online) oder mündlich beantragt werden

  • Abgabe direkt nach mündlicher (persönlicher) Beantragung und Abholung der Wahlkarte in der Gemeinde vor Ort, per Post oder am Wahltag in einem Wahllokal möglich
  • Über 90 Prozent der Tiroler Wahllokale sind barrierefrei
  • Schablone für barrierefreies Wählen kann auch für Wahlkarte beantragt werden
  • Informationen zur Wahl in „Leichter Sprache“: www.tirol.gv.at/europawahl2024

Am 9. Juni ist Europawahl: Neben der Wahl im Wahllokal können Wahlberechtigte, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen am Wahltag verhindert sind, auch bereits vorab mit Wahlkarte wählen. Zudem ist die Wahl bestmöglich barrierefrei gestaltet. Informationen zur Wahl werden auch in „Leichter Sprache“ zur Verfügung gestellt.

Wählen mit Wahlkarte: beantragen, ausfüllen, abgeben

Beantragung: Die mündliche Beantragung der Wahlkarte ist in der eigenen Hauptwohnsitzgemeinde bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr, möglich. Bei der Europawahl 2024 ist es zudem erstmals möglich, die Wahlkarte direkt nach der Abholung in der Gemeinde auszufüllen und unmittelbar im Anschluss dort wieder abzugeben. Die schriftliche Beantragung ist unter anderem auf dem Postweg sowie per E-Mail an die eigene Gemeinde oder auch im Internet unter www.wahlkartenantrag.at bis spätestens Mittwoch, 5. Juni, möglich. Wenn eine persönliche Übergabe an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, kann der schriftliche Antrag auch bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr, gestellt werden.

Ausfüllen: Beantragte Wahlkarten werden bereits ausgestellt. Beim Ausfüllen der Wahlkarte sind einige Dinge zu beachten: Nach dem Erhalt der Wahlkarte samt Wahlkuvert und dem amtlichen Stimmzettel ist der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das Wahlkuvert zu legen und dieses wiederum in die Wahlkarte zu geben. Anschließend muss die/der WählerIn auf der Rückseite der Wahlkarte im dafür vorgesehenen Bereich unterschreiben und die Wahlkarte zukleben.

Abgabe: Die Wahlkarte kann – neben der Möglichkeit, diese direkt nach der mündlichen Beantragung in der Gemeinde abzugeben – auch per Post oder am Wahlsonntag selbst abgegeben werden. Per Post muss die Wahlkarte bis spätestens 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde ankommen. Der Bund trägt die Kosten für das Porto, die Sendeadresse ist bereits auf der Wahlkarte eingetragen.Am Wahltag kann die Wahlkarte während der Öffnungszeiten in einem Wahllokal in Österreich oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden. Auch die Abgabe durch eine Überbringerin/einen Überbringer ist zulässig.

Barrierefreies Wählen

Die Wahllokale in Tirol sind überwiegend barrierefrei – bei der vergangenen Landtagswahl 2022 waren es weit über 90 Prozent, für die Europawahl 2024 dürfte dieser Anteil aufgrund neuer gesetzlicher Verpflichtungen weiter steigen. Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, erfährt man direkt bei der Gemeinde. 

Für Menschen mit Behinderungen gibt es für die Wahl selbst zudem Hilfestellungen: So gibt es in den Wahllokalen Schablonen für die Stimmzettel, auf denen die Kurzbezeichnungen der Wählergruppen auch in Blindenschrift angeführt sind. Der Stimmzettel selbst ist oben rechts abgeschrägt. Damit kann dieser einfacher in die Stimmzettel-Schablone eingefügt werden. Für die Wahl mit Wahlkarte kann bei Beantragung der Wahlkarte eine Wahlkarten-Schablone mit beantragt werden.

Alle Informationen zum gültigen Wählen oder auch der Beantragung der Wahlkarte finden sich zudem in „Leichter Sprache“. Von diesen Informationen können neben Menschen mit Behinderungen auch Menschen profitieren, für die Deutsch nicht die Erst-Sprache ist.Beantragt man eine Wahlkarte, werden Informationen in „Leichter Sprache“ über die richtige Handhabung der Wahlkarte mitgesandt. Umfassende Informationen zur Europawahl in „Leichter Sprache“ stehen zudem auf der Website des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at/europawahl2024 zur Verfügung.