Fahrverbote für Ausweichverkehr an verkehrsintensiven Tagen

Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in den Gemeinden

 

  • Fahrverbote am Pfingst- und Fronleichnamwochenende sowie an den Wochenenden und Feiertagen vom 8. Juli bis zum 10. September, jeweils von 7 bis 19 Uhr auf ausgewählten Straßen im Großraum Innsbruck sowie in den Bezirken Kufstein und Reutte
  • Fahrverbote im Bezirk Reutte bereits seit 29. April in Kraft

Auch diesen Sommer setzt das Land Tirol auf die bewährten Fahrverbote auf dem niederrangigen Straßennetz. Für die Verkehrsteilnehmenden heißt das: Auch bei Stau oder stockendem Verkehr ist das Abfahren von den Hauptverkehrsrouten auf das niederrangige Straßennetz verboten –  außer sie zählen zum Ziel-, Quell- oder Anrainerverkehr. Basierend auf den Erfahrungswerten aus den vergangenen Jahren wurden dafür wieder besonders stark von Reise- und Ausweichverkehren betroffene Strecken im Großraum Innsbruck sowie in den Bezirken Kufstein und Reutte evaluiert und entsprechende Maßnahmen verordnet. Zu Pfingsten gelten die Fahrverbote von Samstag, 27. Mai bis einschließlich Montag, 29. Mai, am verlängerten Wochenende zu Fronleichnam von Donnerstag, 8. Juni bis einschließlich Sonntag, 11. Juni sowie während der Sommerferien von Samstag, 8. Juli, bis einschließlich Sonntag, 10. September. Die Verkehrsbeschränkungen gelten jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr. Bei Bedarf werden zusätzlich auch Dosierampeln eingesetzt. Im Bezirk Reutte trat die entsprechende Verordnung des Landes bereits Ende April in Kraft.    

Hintergrund der Fahrverbote: Um Staus auf den Hauptverkehrsrouten auszuweichen, zeigen Navigationsgeräte oftmals kleine Gemeindestraßen oder Ortsdurchfahrten als potenziell schnellere Ausweichmöglichkeiten an. Die Folge davon sind verstopfte Straßen in und rund um Ortschaften. „Diese Maßnahmen haben sich in Tirol seit 2019 bewährt – sowohl im Sommer als auch im Winter. Vergangenen Sommer wurden rund 73.000 Fahrzeuge zurückgewiesen. Das zeigt, wie wichtig die Abfahrverbote sind, um die Sicherheit auf den örtlichen Straßen in Tirol zu gewährleisten“, betont LH Anton Mattle.

Land stellt 172.000 Euro für Kontrollen zur Verfügung – Lkw-Dosierung am 26. und 27. Mai

Auch diesen Sommer werden die Abfahrverbote von der Polizei überwacht und von Straßenaufsichtsorganen an den neuralgischen Punkten kontrolliert. Dafür stellt das Land Tirol rund 172.000 Euro zur Verfügung. „Wir erwarten etwa zu Pfingsten, am verlängerten Wochenende zu Fronleichnam und in den Sommerferien sehr viel Reiseverkehr, weshalb wir die Fahrverbote auch heuer wieder verordnen, um die Versorgungssicherheit in den Gemeinden sowie die Verkehrsflüssigkeit in den Ortsdurchfahrten sicherzustellen“, so LR René Zumtobel, der auch an die Reisenden appelliert, „im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Verkehrssicherheit auf den Hauptverkehrsrouten zu bleiben.“

Zusätzlich zu den Fahrverboten für den Ausweichverkehr werden am Pfingstwochenende, am Freitag, den 26. Mai, sowie am Samstag, den 27. Mai, die im Sommer letzten Jahres angekündigten Lkw-Dosierungen in Kufstein durchgeführt. „Das Pfingstwochenende wird auch heuer wieder eine große Herausforderung werden. Neben dem starken Urlauberreiseverkehr erwarten wir auch viele Transit-Lkw, weshalb wir alle Maßnahmen ergreifen, die uns zur Verfügung stehen. Die Dosierung drosselt den Lkw-Zulauf Richtung Süden, um im Großraum Innsbruck und auf der Brennerautobahn die Verkehrsflüssigkeit bestmöglich zu gewährleisten und großräumige Verkehrsbehinderungen zu vermeiden“, so der Tiroler Verkehrslandesrat.


Übersicht Sommerfahrverbote

Großraum Innsbruck und Bezirk Kufstein:

Bezirk Reutte: