Die UN-Frauenrechtskonvention ist das wichtigste und umfassendste Menschenrechtsdokument, das speziell für Frauen gilt. Darin wird die Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen gefordert. Österreich hat sich mit der Ratifikation 1982 verpflichtet, die UN-Frauenrechtskonvention umzusetzen.
„Basierend auf der inzwischen neunten Prüfung Österreichs durch das UN-Frauenrechtskomitee wurden 40 Empfehlungen formuliert, deren Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Armut und der Förderung von Lohngleichheit und Gewaltschutz liegt“, berichtet Isolde Kafka, Leiterin der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung des Landes. Die wichtigsten Forderungen auf Bundes- und Länderebene wurden nun in der Veranstaltung „Rechte hat sie“ im Innsbrucker Landhaus diskutiert. Organisiert wurde die Veranstaltung von der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung gemeinsam mit dem Klagsverband, dem Regionalbüro Tirol, Salzburg und Vorarlberg der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie dem Arbeitskreis Emanzipation und Partnerschaft (aep).
„Die UN-Frauenrechtskonvention berücksichtigt die vielfältigen Lebensweisen von Frauen. Auch die Rechte von Frauen mit Behinderungen, von Bäuerinnen und Frauen auf dem Land oder von Migrantinnen werden aufgezeigt“, betont LRin Gabriele Fischer. Die Umsetzung der Empfehlungen der Staatenprüfung fällt primär in die Zuständigkeit des Bundes. Tirols Frauenlandesrätin sieht die Verantwortung hinsichtlich der Sensibilisierung auch auf Länderebene: „Gerade was den Gewaltschutz betrifft, geht Tirol mit der Ausarbeitung eines Gewaltschutzplanes einen eigenen Weg, um treffsicher auf die Problemlagen eingehen zu können“. In Tirol verzeichnete das Gewaltschutzzentrum 2018 insgesamt 1.201 KlientInnen – davon 982 Frauen und 219 Männer. „Gerade ökonomische Abhängigkeiten machen Frauen den Weg aus der Gewalt oftmals schwer“, führt Andrea Laske vom Gewaltschutzzentrum aus.
Als „Magna Charta der Frauenrechte“ bezeichnen Theresa Hammer und Daniela Almer vom Klagsverband die UN-Frauenrechtskonvention. Der Klagsverband koordinierte die Schattenprüfung durch NGOs, die dazu dient, die Sicht der Zivilgesellschaft auf die Situation von Frauenrechten in Österreich darzustellen. So richtete sich der Fokus des Schattenberichts vor allem auf Gewaltschutz, Quoten, Sexistische Werbung, Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und andere Bereiche des wirtschaftlichen und sozialen Lebens.
Katharina Raffl vom Regionalbüro Tirol, Salzburg und Vorarlberg der Gleichbehandlungsanwaltschaft betonte die Wichtigkeit einer Verankerung der Definition „gleichwertige Arbeit“ im Gleichbehandlungsgesetz. Außerdem kritisierte sie, dass nicht alle Diskriminierungsmerkmale im Gleichbehandlungsgesetz gleich behandelt werden: „Wenn beispielsweise einem homosexuellen Paar die Übernachtung in einer Frühstückspension verwehrt wird oder eine ältere Frau wegen ihres Alters von der Bank keinen Kredit erhält, greift derzeit das Gleichbehandlungsgesetz nicht.“
Einen besonderen Blickwinkel warf Agrar- und Sozialwissenschaftlerin Mathilde Schmitt auf die Situation von Frauen auf dem Land, denn: „Gerade bei diesen Frauen gilt es, neben fairer Entlohnung auf die gendergerechte sozial- und pensionsrechtliche Absicherung zu achten und gendergerechte Eigentumsverhältnisse bei Betriebsübernahmen oder Kreditbürgschaften zu schaffen.“ Darüber hinaus müsse man über die Situation von 24-Stunden-Pflegerinnen am Land, die Situation von Saisonarbeiterinnen und gleichstellungsorientierte Regionalpolitik diskutieren, so Schmitt.
Bildung als Grundpfeiler von Frauenrechten
Bildung wird als Dreh- und Angelpunkt bei Frauenrechten identifiziert: „Bildung ist zentrale Basis zur Teilnahme an der Gesellschaft“, stellt Heike Welte von der Universität Innsbruck klar. Die Förderung von Gleichstellung der Geschlechter über alle Lebensphasen hinweg müsse den gleichberechtigten Zugang zu Aus- und Weiterbildung für beide Geschlechter, die Möglichkeit des Nachholens von Bildungsabschlüssen, die Vermeidung von Bildungssackgassen und das Aufbrechen von Rollenklischees beinhalten. „So kann das Bildungs- und Berufswahlspektrum für Frauen und Männer erweitert werden“, so Welte.
Zur Situation von Frauen mit Migrationshintergrund betonte auch Bediha Yildiz vom Zentrum für MigrantInnen in Tirol(ZeMiT) die Wichtigkeit von Bildung: „Viele junge Mädchen aus Familien mit Migrationsgeschichte brechen die Schule ab, um mit der Familie zu arbeiten oder aber die Familie fordert den Schulabbruch, damit die Mädchen nicht ‚vom Weg abkommen‘.“ Gleichzeitig sind Familien mit Migrationshintergrund oft von Armut betroffen, was den Bildungsweg von Mädchen zusätzlich erschwere. „Im Zusammenhang mit Frauenrechten ist daher die Unterstützung von Frauen mit Migrationshintergrund sehr wichtig“, betont Yildiz.
Von einer doppelten Diskriminierung von Frauen mit Behinderung spricht Monika Mück-Egg vom Tiroler Monitoringausschuss: „Durch einen zusätzlich erschwerten Zugang zur Bildung und Arbeitsmarkt arbeiten viele Frauen mit Behinderung in niedrigqualifizierten Berufen“.