Gegen steigende Wohnkosten

Zusätzliche 2,6 Millionen Euro im Bereich der Mindestsicherung

  • Land Tirol weitet Unterstützung für Mindestsicherung aus
  • Erhöhung der Beträge für Sicherung des Wohnbedarfs um acht bis 15 Prozent
  • Auszahlung abhängig von Haushaltsgröße und -standort

Die aktuelle Teuerung macht auch vor den Wohnkosten nicht halt. Gerade für Menschen, die bereits zuvor knapp an der Armutsgrenze lebten, können die Preissteigerungen den Verlust des Wohnraums bedeuten. Um dies zu verhindern und gegen die zunehmenden Wohnkosten vorzugehen, beschloss die Tiroler Landesregierung kürzlich zusätzliche 2,6 Millionen Euro zur Sicherung des Wohnbedarfs zur Verfügung zu stellen, die als Leistung der Mindestsicherung ausbezahlt werden. Damit wird eine weitere Maßnahme des Anti-Teuerungspakets, das Anfang August 2022 vom Land Tirol und den Sozialpartnern geschnürt wurde, umgesetzt. „Die hohen Wohn- und Lebenserhaltungskosten in Tirol waren bereits vor der Teuerungswelle für viele Menschen eine Herausforderung. Mit den 2,6 Millionen Euro zusätzlich ergreifen wir eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung armutsbetroffener Menschen, die mit den Auswirkungen der Teuerung besonders zu kämpfen haben. Es ist wichtig, dass wir mit unseren Maßnahmen frühzeitig Abhilfe schaffen, bevor Familien in Tirol ihre Wohnung verlieren“, betont Soziallandesrätin Gabriele Fischer.

Durch die Aufstockung der Beiträge zur Sicherung des Wohnbedarfs erhalten die betroffenen Haushalte zwischen acht und 15 Prozent mehr Unterstützung. Um welchen Prozentsatz die Höchstwerte der Beiträge aufgestockt wurden, hängt sowohl von der Größe des Haushalts wie auch dem Standort des Wohnraums ab. Bekam ein Zweipersonenhaushalt in der Stadt Innsbruck bisher etwa maximal 730 Euro an monatlicher Unterstützung, so beträgt diese nun 13 Prozent mehr und damit 820 Euro. Eine vierköpfige Familie in Lienz erhält statt der bisherigen 630 Euro an monatlichem Höchstwert 730 Euro (15 Prozent mehr). Der/dem BewohnerIn eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft in Imst stehen statt der vorherigen 370 Euro acht Prozent mehr, nämlich 400 Euro, zu.


Informationen zur Mindestsicherung und der Sicherung des Wohnbedarfs

  • Die Mindestsicherung ist als Hilfeleistung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt, ihren Wohnbedarf oder den bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung auftretenden Bedarf mit eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig abdecken können.
  • Anspruchsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. UnionsbürgerInnen) mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie in Tirol leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt).
  • Die Leistungen der Mindersicherung umfassen:
    a) Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts: Durch pauschale monatliche Geldleistungen wird der wiederkehrende Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Benützung der Verkehrsmitteln usw. abgegolten.
    b) Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfs: Für eine bedarfsgerechte Wohnung wird der wiederkehrende Aufwand für Miete, Betriebskosten, Heizkosten und andere Abgaben gewährt. Hier gelten die angeführten Höchstsätze für die Zuschüsse.
    c) Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung
  • Anträge auf Mindestsicherung können bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften gestellt werden. Mehr Informationen dazu finden sich unter www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden.