Gemeinsam gegen Gewalt

Gewaltprävention ist Aufgabe der gesamten Landesverwaltung

„Gewaltprävention geht uns alle an“, betont LRin Christine Baur. Aus diesem Grund hat die Landesregierung diese Woche beschlossen, das Thema Gewaltprävention als Querschnittsmaterie in der Landesverwaltung zu verankern. Gleichzeitig wurde festgelegt, weitere Maßnahmen im Bereich der Information und Bewusstseinsbildung zu setzen.

Gewalt hat viele Gesichter – ob Gewalt im häuslichen Bereich, Beharrliche Verfolgung (Stalking), Gewalt im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses gegen Minderjährige, ältere Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen oder strukturelle Gewalt gegen Minderheiten.

Offizielle Zahlen nur die Spitze des Eisbergs

In Tirol wurden laut Gewaltschutzzentrum Tirol im Jahr 2016 insgesamt 1.148 Personen, davon 976 Frauen (85 Prozent) und 172 Männer (15 Prozent) erfasst, die Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking wurden. 846 Kinder lebten in Haushalten der betroffenen Frauen und Männer und waren dadurch zumindest indirekt von den Auswirkungen der Gewalt betroffen. Von 80 Kindern und Jugendlichen ist bekannt, dass sie 2016 direkte Gewalt innerhalb der Familie oder im sozialen Nahbereich erfahren haben. Es wurden 467 Betretungsverbote verhängt, 134 weitere polizeiliche Meldungen enthielten u.a. Anzeigen wegen Beharrlichen Vorfolgens (Stalking) oder anderen strafbaren Delikten. Bei den 682 aufgrund von Gewalt erstatteten Anzeigen im Jahr 2016 handelt es sich um strafbare Delikte wie Körperverletzung, Gefährliche Drohung, Beharrliche Verfolgung sowie sexualisierte Übergriffe.

„Diese offiziellen Zahlen sind aber nur die Spitze des Eisberges. Die Dunkelziffer bei gewalttätigen Übergriffen ist weitaus höher“, bedauert Soziallandesrätin Christine Baur und betont: „Gewaltpräventionsarbeit ist daher eine Querschnittsmaterie, die bei weitem nicht nur eine Angelegenheit der Frauen- und Sozialpolitik oder der Kinder- und Jugendhilfe ist.“ Für LRin Baur ist es daher eine gesellschaftliche Verpflichtung, die Gewaltprävention als gesamtgesellschaftlichen Auftrag zu begreifen.

Gute rechtliche Grundlagen im Opferschutz

Auf gesetzlicher Ebene wurden die Maßnahmen gegen Gewalt verschärft. Mit dem von Österreich ratifizierten „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) müssen Schritte im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Gewalt sowie in der Betreuung, Hilfe und im Rechtsschutz für betroffene Frauen und Mädchen gesetzt werden. Im Anfang 2016 in Kraft getretenen Strafrechtsänderungsgesetz wurde der Schutz vor sexualisierter Gewalt umfassend verankert. Auch die Gleichbehandlungsgesetze auf Bundes- und Landesebene enthalten Bestimmungen zum Schutz vor sexueller Belästigung in der Arbeitswelt. Mit dem sogenannten Gewaltschutzgesetz wurden überdies die rechtlichen Voraussetzungen für einen raschen und effizienten Schutz von Opfern häuslicher Gewalt geschaffen.

„Die rechtlichen Grundlagen im Bereich des Opferschutzes sind grundsätzlich gut“, resümiert LRin Baur. Dennoch sei es weiterhin notwendig, verstärkt Maßnahmen in den Bereichen Prävention und Öffentlichkeitsarbeit zu setzen, um die Bevölkerung über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gegen Gewalt zu informieren, aber auch die von Gewalt betroffenen Menschen dabei zu unterstützen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Auf <link>www.gewaltfrei-tirol.at finden sich Kontakte zu sämtlichen Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen in Tirol. Die Frauenhelpline ist rund um die Uhr zum Nulltarif unter 0800-222 555 erreichbar“, verweist LRin Baur auf das bestehende Informations- und Hilfsangebot.