Herbst + Dämmerungseinbrüche: Jetzt mit Initiative „Sicheres Wohnen“ vorsorgen

Land Tirol fördert mechanische Schutzmaßnahmen bei Türen und Fenstern

  • Pauschalbetrag von 50 Euro pro ausgetauschtem Element – bis zu 500 Euro Förderbetrag pro Wohneinheit
  • Mehr Infos unter www.tirol.gv.at/sichereswohnen

Noch genießen wir lange, sommerlich helle Tage – doch mit dem nahenden Herbst wird die Dämmerung wieder früher einsetzen. Dann steigt erfahrungsgemäß auch die Gefahr von Dämmerungseinbrüchen wieder. Umso besser, bereits vor dem Herbst präventive Maßnahmen zu ergreifen. Mit der Initiative „Sicheres Wohnen“ unterstützt das Land bei mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Gefördert werden einbruchssichere Türen oder Fenster.

„Das eigene Zuhause steht für Geborgenheit und Sicherheit. Ein Einbruch betrifft daher nicht nur materielle Werte, sondern hinterlässt oft auch ein tiefes Gefühl der Unsicherheit. Obwohl wir in einem sehr sicheren Land leben, sollten wir besonders im Herbst – wenn die Tage kürzer werden – Vorkehrungen zu treffen. Vorsorge ist immer besser als die Nachsorge. Einbrecher suchen gezielt nach Häusern, die leicht zugänglich sind. Mit der Initiative ‚Sicheres Wohnen‘ unterstützen wir Interessierte finanziell dabei, das Zuhause zu schützen“, appelliert Wohnbaureferent LHStv Georg Dornauer.

Bis zu 500 Euro an Förderung für mehr Sicherheit

Der Schutz vor Einbrüchen kann beispielsweise durch mechanische Schutzmaßnahmen bei Fenstern und Türen verbessert werden. Im Rahmen der Initiative „Sicheres Wohnen“ werden solche Maßnahmen mittels eines pauschalen, einkommensunabhängigen Betrags unterstützt: Pro Element, etwa Haus-, Wohnungs- und Terrassentür oder auch Fenster, wird ein Pauschalbetrag von 50 Euro ausbezahlt – unabhängig davon, in welchem Geschoss (Keller, Erd- oder Obergeschoss) das Element getauscht wird. Pro Wohneinheit können bis zu 500 Euro an Fördermitteln in Anspruch genommen werden. AntragstellerInnen können MieterInnen oder EigentümerInnen sein. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass das Wohnobjekt ganzjährig bewohnt– also mit Hauptwohnsitz gemeldet – sein muss. Zudem muss das Wohnobjekt mindestens zehn Jahre alt sein.

Konkret gefördert werden:

  • einbruchhemmende Haus- oder Wohnungseingangstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 3 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 3 gemäß ÖNORM B 5338:2011
  • einbruchhemmende Fenster und Terrassentüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 2 gemäß ÖNORM B 5338:2011
  • bei Elementen mit Verglasungen muss ein Verbundsicherheitsglas zumindest mit der jeweiligen Widerstandsklasse verwendet werden
  • Wärmeschutzanforderung: UW ≤ 1,00 W/m²K bzw. UD ≤ 1,10 W/m²K (bezogen auf das Prüfmaß)

Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden sich unter www.tirol.gv.at/sichereswohnen.