„Rassismus verhindert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an einer Gesellschaft“, betonen Integrationslandesrätin Gabriele Fischer und Antidiskriminierungsbeauftragte Isolde Kafka anlässlich des Welttags gegen Rassismus am Sonntag, 21. März. Ein starkes Instrument, um Rassismus auf institutioneller Ebene entgegenzuwirken, ist das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz, das öffentliche Stellen wie das Land Tirol und die Gemeinden zu diskriminierungsfreiem Verhalten in allen Belangen verpflichtet. So ist darin ein allgemeines Diskriminierungsverbot enthalten, dass unter anderem die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit in verschiedensten Angelegenheiten verbietet.
„Ausgrenzungen geschehen nicht immer bewusst, sondern auch aus Unwissenheit oder Unüberlegtheit. Sie sind deswegen nicht weniger verletzend oder diskriminierend. Wichtig ist es daher, sich ihrer bewusst zu werden und entsprechend zu handeln“, stellt LRin Fischer klar. Institutioneller Rassismus ist oft schwieriger zu erkennen als persönliche rassistische Beleidigungen oder Übergriffe. „Aber auch subtile Formen von Rassismus wirken diskriminierend und schaden einer Gesellschaft“, ist LRin Fischer überzeugt.
Servicestelle für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Bei Fällen von Diskriminierungen durch öffentliche Stellen in Tirol ist die Servicestelle für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung die richtige Ansprechstelle. Sie informiert, berät und unterstützt Betroffene bei der Verfolgung ihrer Rechte, im Falle einer Beschwerde tritt sie als Vermittlerin auf. „Wir führen unabhängige Untersuchungen durch, erstatten Berichte und geben Empfehlungen zu Fragen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung“, berichtet Kafka, die darauf hinweist, dass die Servicestelle zur Verschwiegenheit verpflichtet und weisungsfrei ist.
„Die Servicestelle Gleichberechtigung und Antidiskriminierung legt ein Augenmerk darauf, bewusstes oder unbewusstes diskriminierendes Verhalten von Behörden und die diskriminierende Auslegung und Anwendung von Vorschriften gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen aufzudecken und zu verhindern“, berichtet Kafka.
So konnte zum Beispiel im Bereich sozialer Vergünstigungen eine Diskriminierung für Personen mit einem Daueraufenthaltstitel beendet werden. „In anderen Fällen konnte der Zugang zu Wohnraum für langjährig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehörige diskriminierungsfrei ermöglicht werden“, informiert Kafka und betont, dass eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit viele Gesichter hat: „Sie kann an Sprachkenntnisse oder das Aussehen anknüpfen, aber auch an die Staatsbürgerschaft. Ob Kriterien, die objektiv erscheinen auch wirklich sachlich gerechtfertigt sind, muss stets genau geprüft werden“, stellt Kafka klar.
Die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ist telefonisch unter +43 512 508 3292 und per E-Mail unter servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at erreichbar. Nähere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/gleichbehandlung.