- Arbeits- und Fachkräftemangel im Fokus
- Tirol fordert Gutachten zur rechtlichen Zulässigkeit von Einheimischentarifen
- Versicherungspflicht von BergsportführerInnen muss überdacht werden
Heute, Freitag, kam Tourismuslandesrat Mario Gerber mit den ReferentInnen aller Bundesländer zur LandestourismusreferentInnenkonferenz in Lochau in Vorarlberg zusammen. Im Fokus der Gespräche stand unter anderem der Arbeits- und Fachkräftemangel. LR Gerber forderte, die rechtliche Zulässigkeit von Einheimischentarifen zu prüfen sowie die Tätigkeit der BergsportführerInnen künftig als selbstständig anzuerkennen.
„Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist im Tourismus wie auch in vielen anderen Branchen allgegenwärtig. Dass seitens des Bundes bereits wichtige Schritte zur Verbesserung der Arbeits- und Fachkräftesituation wie die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte gesetzt wurden, ist sehr zu begrüßen. Nichtsdestotrotz braucht es weitere Maßnahmen, um den touristischen Arbeitsmarkt weiter zu attraktivieren“, betont LR Gerber und führt weiter aus: „Die Saisonkontingentverordnung ist in Zeiten des Arbeitskräftemangels nicht mehr zeitgemäß und muss dringend überdacht werden. Wie ich bereits bei der heurigen Konferenz der Landeswirtschaftsreferentinnen und -referenten gefordert habe, müssen darüber hinaus beispielsweise Sachbezüge wie Mitarbeiterrabatte und -unterkünfte an die wirtschaftliche Realität angepasst werden.“
Einheimischentarife als wichtiges Signal für Bevölkerung
Einheimischentarife, also spezielle Preisgestaltungen für Ortsansässige, stehen im Spannungsfeld des Europarechts. Dieses sagt, dass alle UnionsbürgerInnen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit gleichbehandelt werden müssen. „Tirol ist eine ganzjährig beliebte Destination für Gäste aus nah und fern. Im Sinne der Tirolerinnen und Tiroler, die den Tourismus mittragen, muss eine Möglichkeit geschaffen werden, dass bestehende Vergünstigungen erhalten bleiben. Als Tourismuslandesrat setze ich mich dafür ein und fordere, die rechtliche Zulässigkeit von Einheimischentarifen zu prüfen, oder eine Alternative zur Ermöglichung von Vergünstigungen zu schaffen. Schließlich wird durch diese auch die soziale Teilhabe gefördert und die Akzeptanz des Tourismus in der Bevölkerung weiter erhöht – und diese brauchen wir für einen starken Tourismus ebenso wie Gäste und eine qualitätsvolle Freizeitinfrastruktur“, erklärt LR Gerber.
Forderung, Tätigkeit der BergsportführerInnen als selbstständig anzuerkennen
BergsportführerInnen – darunter fallen Berg- und SchiführerInnen, SchluchtenführerInnen, BergwanderführerInnen oder SportkletterlehrerInnen – werden nach dem Sozialversicherungsgesetz oftmals nicht als Selbstständige, sondern als DienstnehmerInnen beispielsweise der Bergrettung oder einer Alpinschule eingestuft. „Bergsportführerinnen und -führer tragen Verantwortung für Leib und Leben ihrer Kundinnen und Kunden und werden in Bezug auf Arbeits- oder Ruhezeiten nicht nach Art eines Dienstnehmers bzw. einer Dienstnehmerin tätig. Um die bestehende Rechtsunsicherheit und damit verbundene Probleme zu lösen, fordere ich, das Sozialversicherungsgesetz zu ändern und die Selbstständigkeit der Bergsportführerinnen und -führer künftig abzusichern“, so LR Gerber.