- Frühzeitige Impfung vor oder während der ersten RSV-Saison empfohlen – sofortige Wirkung
- Land unterstützt befristete Erweiterung der Impfaktion mit 440.000 Euro bis Ende 2025
- Gratis RSV-Impfungen bei niedergelassenen ÄrztInnen und in Krankenanstalten
Durch eine hohe Durchimpfrate können Krankheiten wie Influenza, Keuchhusten, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Pneumokokken eingedämmt und schwere Krankheitsverläufe verhindert werden. Deshalb zählen Impfungen zu den wichtigsten und effektivsten Maßnahmen der Vorsorgemedizin. Mit Unterstützung von Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele wurde nun auch die kostenlose Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) aktuell primär für Neugeborene mit Ende des Vorjahres eingeführt. Die Atemwegsinfektion mit RS-Viren kann vor allem bei Neugeborenen und Säuglingen zu schweren Verläufen und Komplikationen wie Lungenentzündung mit Atemnot führen. Da es im Februar erfahrungsgemäß zum Höhepunkt der „RSV-Saison“ kommt, wäre auch jetzt noch ein guter Zeitpunkt, um im heurigen Winter bestmöglich geschützt zu sein.
Es wird von ExpertInnen eine frühzeitige Impfung mit Antikörpern vor oder während der ersten RSV-Saison empfohlen. Die Wirkung der Impfung setzt sofort ein. Sie schützt für rund sechs Monate in hohem Ausmaß vor einer schweren RSV-Infektion. Im Rahmen der Neueinführung dieser RSV-Impfung ist es möglich, Neugeborene und auch Hochrisikokinder unter fünf Kilogramm Körpergewicht mit dem RSV-Impfstoff zu impfen. Kinder, die aktuell im Krankenhaus geboren werden, sollen möglichst frühzeitig nach der Entbindung – also direkt vor der Entlassung aus dem Krankenhaus – geimpft werden. Für Hochrisikokinder unter fünf Kilogramm oder Nachholimpfungen kann die Impfung auch bei FachärztInnen für Kinderheilkunde kostenfrei bezogen werden. Für die Erweiterung der Impfaktion werden seitens des Landes insgesamt rund 440.000 Euro bereitgestellt.
„Die Einführung der kostenlosen RSV-Impfung zunächst für Neugeborene und Hochrisikokinder ist ein entscheidender Schritt zum Schutz unserer Kleinsten vor schweren Atemwegserkrankungen. Diese Impfung bietet Familien in Tirol eine wichtige Vorsorgemaßnahme und stärkt die Gesundheitsversorgung unserer schutzbedürftigen Jüngsten nachhaltig. Ich lade deshalb alle Eltern dazu ein, dieses kostenlose Angebot wahrzunehmen und die Gesundheit ihrer Kinder bestmöglich zu schützen“, so LRin Hagele.
RSV-Aktivität nimmt auch in Tirol zu
In Österreich beginnt die RSV-Saison gewöhnlich im November und erreicht den Höhepunkt im Februar. Derzeit nimmt die RSV-Aktivität in Österreich auch in Tirol zu. Insgesamt wurden in der heurigen Saison (Mitte November bis Mitte Jänner) rund 40 stationäre Aufnahmen in Tirols Krankenanstalten wegen RSV-bedingten Komplikationen in allen Altersgruppen verzeichnet. Davon mussten vier Fälle intensivmedizinisch behandelt werden.
Eine RSV-Erkrankung kann höchst unterschiedlich verlaufen, ist aber vor allem durch grippeähnliche Symptome im Bereich der Atemwege gekennzeichnet. Es kann eine schwere tiefe Atemwegserkrankung mit starkem, lang andauerndem Husten und Atemproblemen entstehen. Besonders gefährdet sind Neugeborene, Säuglinge und Personen ab 60 Jahren insbesondre mit Zusatzerkrankungen. Seit 2023 stehen dafür zwei Impfstoffe für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr zur aktiven Immunisierung gegen RSV zur Verfügung. Diese kostenpflichtige Impfung wird daher idealerweise im September verabreicht. Eine Impfung ist aber jedenfalls auch noch zu Jahresbeginn sinnvoll. Mit der Impfung für Neugeborene steht nun auch eine passive Impfung aus langwirksamen Antikörpern zur Verfügung, die einen Schutz für rund sechs Monate verspricht.
80 Prozent weniger Risiko dank Impfung
„Mit der kostenlosen RSV-Impfung für Neugeborene kann das Risiko einer schweren RSV-Erkrankung in den unteren Atemwegen um rund 80 Prozent reduziert werden. Wir empfehlen daher allen Eltern, ihre Kinder frühzeitig bzw. kurz nach der Geburt impfen zu lassen. Die Impfung wirkt sofort“, betont Gesundheitsdirektorin Theresa Geley.
Kinder, die im Jänner, Februar oder März geboren werden, können die Impfung kurz nach der Geburt auf der jeweiligen Geburtsstation im Krankenhaus erhalten. Zwischen April und August geborene Kinder werden im Herbst vor ihrer ersten RSV-Saison im niedergelassenen Bereich geimpft. Ab September 2025 bis März 2026 steht das Angebot wieder in den Geburtsstationen der Krankenhäuser zur Verfügung.
FACTBOX: Aktuelle Impfempfehlungen
- 1. Lebensjahr: Einmalige Impfung mit einem passiven Impfstoff, der die entsprechenden Antikörper beinhaltet, direkt nach der Geburt im Krankenhaus.
- 2. Lebensjahr: Kinder mit Grundkrankheiten können ebenfalls kostenlos passiv geimpft werden, allerdings derzeit mit einem anderen Impfstoff.
- Ab 18 Jahre: Bei Personen mit bestimmten Risikofaktoren wie Immunschwäche oder bestimmte Lungenerkrankungen kann nach individueller Beratung durch die behandelnden ÄrztInnen eine Aktiv-Impfung erwogen werden.
- Ab 60 Jahre: Wegen einer hohen Zahl an Erkrankungen mit schweren Verläufen bei Personen höheren Alters wird eine kostenpflichtige Aktiv-Impfung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr allgemein empfohlen.
- Schwangere: kostenpflichtiger Aktiv-Impfstoff für die Impfung von Schwangeren vier bis acht Wochen vor dem Geburtstermin in der 32. bis 36. Schwangerschaftswoche. Die Impfung dient zum passiven Schutz von Neugeborenen durch die von der Mutter gebildeten Antikörper, die auf das ungeborene Kind übergehen. Schwangere können auf Wunsch entsprechend der Zulassung einmalig geimpft werden, vorzugsweise bei Geburtsterminen zwischen Oktober und März.