Landtagswahl 2022: Wählerverzeichnisse liegen ab 18. Juli auf

Wählerverzeichnisse liegen von 18. bis 22. Juli 2022 in Gemeinden zur öffentlichen Einsicht auf

  • Berichtigungsanträge sind bis 22. Juli 2022 möglich
  • Eintragung von „AuslandstirolerInnen“ ab 18. Juli nur mehr über Berichtigungsverfahren möglich

Am 25. September 2022 findet in Tirol die vorgezogene Landtagswahl statt. Im Vorfeld liegen vom 18. bis 22. Juli 2022 in allen Tiroler Gemeinden die Wählerverzeichnisse zur öffentlichen Einsicht auf. In diesen sind alle Wahlberechtigten vermerkt, die am Stichtag – 28. Juni 2022 – ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben oder den Hauptwohnsitz als „AuslandstirolerInnen“ vor dem Wegzug ins Ausland in der Gemeinde hatten und in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland eingetragen sind. Berichtigungseinträge gegen das Wählerverzeichnis können bis 22. Juli 2022 bei der jeweiligen Gemeinde eingebracht werden.

Bei der Landtagswahl 2022 sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen wahlberechtigt, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben oder ihren Hauptwohnsitz vor der Verlegung in das Ausland in Tirol hatten und in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland eingetragen sind.

Kundmachung der Auflegung

Gemäß der Tiroler Landtagswahlordnung 2017 haben die Gemeinden die Auflegung des Wählerverzeichnisses vor dem 18. Juli 2022 durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde kundzumachen. In Gemeinden mit mehr als 20.000 EinwohnerInnen ist außerdem vor Beginn der Einsichtsfrist in jedem Haus im Hausflur eine Kundmachung anzuschlagen.

Berichtigungsanträge werden von Gemeindewahlbehörde geprüft

Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jede/r österreichische/r StaatsbürgerIn unter Angabe des Namens und der Wohnadresse bei der zuständigen Amtsstelle schriftlich oder mündlich Berichtigungsanträge zum Wählerverzeichnis stellen. Diese Anträge müssen bei der zuständigen Stelle innerhalb des Einsichtszeitraumes bis 22. Juli 2022, 17 Uhr einlangen.

Die Gemeindewahlbehörde hat über Berichtigungsanträge binnen sechs Tagen nach Einlangen zu entscheiden und den AntragstellerInnen sowie den/die von der Entscheidung Betroffene/n unverzüglich schriftlich zu informieren. Gegen die Entscheidungen der Gemeindewahlbehörde können die AntragstellerInnen sowie die von der Entscheidung Betroffenen binnen zwei Tagen nach Zustellung der Entscheidung schriftlich bei der Gemeinde eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht einbringen. Das Landesverwaltungsgericht hat über diese Beschwerde binnen vier Tagen nach Einlangen bei der Gemeinde ohne Anberaumung einer mündlichen Verhandlung selbst zu entscheiden.

Nach dem Abschluss des Berichtigungs- und Beschwerdeverfahrens haben die BürgermeisterInnen das Wählerverzeichnis abzuschließen.

„AuslandstirolerInnen“ müssen sich eintragen

„AuslandstirolerInnen“ – also jene Wahlberechtigten, die ihren Hauptwohnsitz längstens vor zehn Jahren in Tirol hatten, seitdem aber im Ausland leben – können ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland bei ihrer ehemaligen Heimatgemeinde (das ist die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Tirol) gestellt haben bzw. stellen. Eine solche Eintragung ist jedoch nur vor Auflegung der Wählerverzeichnisse am 18. Juli 2022 möglich.

Später kann der Antrag im Hinblick auf die Landtagswahl 2022 nur mehr im Weg des Berichtigungsverfahrens, und zwar längstens bis zum 22. Juli 2022, nachgeholt werden. In diesem Fall wird eine zusätzliche Kontaktaufnahme mit der betroffenen Gemeinde (etwa per Telefon oder E-Mail) empfohlen, um sicherzustellen, dass der Antrag sowohl als Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland als auch auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses erfasst wird.

Weitere Informationen sowie ein Formular für einen Antrag auf Aufnahme in die WählerInnenevidenz für Wahlberechtigte im Ausland stehen auf der Internetseite des Landes Tirol zur Verfügung: www.tirol.gv.at/verfassungsdienst