LH Mattle: „GAF-Mittel als Investitionsschub für die Tiroler Gemeinden“

Zweite Ausschüttung: Rund 31,65 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds (GAF)

  • Von Bildungseinrichtungen bis zum Hochwasserschutz – wichtige Infrastrukturprojekte werden unterstützt

Die 277 Gemeinden in Tirol übernehmen eine Vielzahl an Aufgaben und tragen mit ihren Investitionen maßgeblich zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität bei. Dafür wird laufend in wichtige Infrastrukturprojekte, etwa Hochwasserschutzbauten, Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen oder PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden, investiert. Zur Unterstützung bei der Realisierung dieser Vorhaben werden Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds (GAF) zur Verfügung gestellt. Heute, Dienstag, hat die Tiroler Landesregierung die zweite Ausschüttung des GAF für das Jahr 2024 in der Höhe von insgesamt 31,65 Millionen Euro beschlossen.

„Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf das Land Tirol verlassen. Wir arbeiten gemeinsam mit den Gemeinden daran, die Lebensqualität in allen Regionen dauerhaft hoch zu halten. Mit den Mitteln aus dem GAF werden gezielt Projekte in den Gemeinden gefördert, deren Umsetzung somit gesichert wird. Damit kommt der Investitionsschub für die Gemeinden direkt der Bevölkerung zugute“, erklärt Landeshauptmann Anton Mattle, der zudem die gute Partnerschaft zwischen Land und Gemeinden unterstreicht.

Die Ausschüttung verteilt sich wie folgt:

  • 26,02 Millionen Euro für allgemeine Bedarfszuweisungen
  • 1,85 Millionen Euro für die Feuerwehren
  • 3,78 Millionen Euro für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen

Tirolweit Projekte gefördert

Von der Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs in Schattwald (Bezirk Reutte) über den Neubau des Kindergartens in Ried im Zillertal (Bezirk Schwaz) bis zur Sanierung der Gemeindestraßen in Ainet (Bezirk Lienz) – die mit GAF-Mitteln geförderten Projekte sind in ganz Tirol verteilt. LHStv Georg Dornauer betont die Bedeutung der Förderungen für eine hohe Lebensqualität und gute Infrastruktur in allen Regionen Tirols, auch außerhalb der Ballungszentren. „Besonders strukturschwache Gemeinden mit begrenztem Budget profitieren von diesen Mitteln, die den finanziellen Ausgleich zwischen finanzschwachen und finanzstarken Gemeinden unterstützen und wichtigen Entwicklungsschritten in dezentralen Regionen dienen. So stellen wir die kommunale Daseinsvorsorge in Tirol sicher und schaffen Chancengleichheit.“

Neben den allgemeinen Bedarfszuweisungen werden rund 3,78 Millionen Euro für den Neu-, Zu- und Umbau öffentlicher Pflichtschulen sowie öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen bereitgestellt. Zudem umfasst die zweite Ausschüttung auch Mittel für die Feuerwehren in der Höhe von 1,85 Millionen Euro. Damit können beispielsweise neue Fahrzeuge oder Gerätehäuser finanziert werden.


Factbox – Übersicht bezirksweise Auszahlung (gerundet)

Bezirk Innsbruck-Land

  • 5,25 Millionen Euro Allgemeine Bedarfszuweisungen Gemeindeausgleichsfonds 
    • Umsetzungsbeispiele: Hochbehälter inkl. Wasserleitungsbau Thaur, Dorfentwicklung Schönberg i. St., Erweiterung Volksschule Navis
  • 108.000 Euro Feuerwehr-Bedarfszuweisungen
  • 1,28 Millionen Euro Bau öffentliche Schulen und Kinderbildung und Kinderbetreuung

Bezirk Innsbruck-Stadt

  • 2,88 Millionen Euro Allgemeine Bedarfszuweisungen Gemeindeausgleichsfonds
    • Umsetzungsbeispiele: Infrastrukturvorhaben wie Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Straßensanierungen

Bezirk Imst

  • 2,48 Millionen Euro Allgemeine Bedarfszuweisungen Gemeindeausgleichsfonds
    • Umsetzungsbeispiele: Neubau Gemeindeamt Imsterberg, Errichtung Hochwasserschutz Nassereith, Straßenbau- und Brückensanierungen Sautens
  • 171.000 Euro Feuerwehr-Bedarfszuweisungen
  • 58.000 Euro Bau öffentliche Schulen und Kinderbildung und Kinderbetreuung

Bezirk Landeck

  • 2,28 Millionen Euro Allgemeine Bedarfszuweisungen Gemeindeausgleichsfonds
    • Umsetzungsbeispiele: Blackout-Vorsorge Landeck, Lawinenverbauung Galtür, PV-Anlage Bildungshaus Kauns
  • 424.000 Euro Feuerwehr-Bedarfszuweisungen
  • 762.000 Euro Bau öffentliche Schulen und Kinderbildung und Kinderbetreuung

Bezirk Lienz

  • 1,74 Millionen Euro Allgemeine Bedarfszuweisungen Gemeindeausgleichsfonds
    • Umsetzungsbeispiele: Sanierung Hochbehälter Kartitsch, ländlicher Wegeausbau Assling, Sanierung Gemeindestraßen Ainet

Bezirk Kitzbühel

  • 1,78 Millionen Euro Allgemeine Bedarfszuweisungen Gemeindeausgleichsfonds
    • Umsetzungsbeispiele: Dachsanierung Bauhof Hopfgarten im Brixental, Errichtung PV-Anlage Volksschule Hochfilzen

Bezirk Kufstein

  • 1,91 Millionen Euro Allgemeine Bedarfszuweisungen Gemeindeausgleichsfonds
    • Umsetzungsbeispiele: Straßensanierung Rattenberg, Errichtung Bauhof Walchsee, Steinschlagschutz Klausegg Reith i. A., Neubau Kindergarten Ellmau
  • 1,07 Millionen Euro Feuerwehr-Bedarfszuweisungen
  • 447.000 Euro Bau öffentliche Schulen und Kinderbildung- und Kinderbetreuung

Bezirk Reutte

  • 1,51 Millionen Euro Allgemeine Bedarfszuweisungen Gemeindeausgleichsfonds
    • Umsetzungsbeispiele: Instandhaltung Wasserversorgung Jungholz, Um- und Ausbau Kindergarten Bichlbach, Blackout-Vorsorge Höfen
  • 72.600 Euro Feuerwehr-Bedarfszuweisungen

Bezirk Schwaz

  • 6,17 Millionen Euro Allgemeine Bedarfszuweisungen Gemeindeausgleichsfonds
    • Umsetzungsbeispiele: Sanierung Sportplatz mit Vereinsgebäude Weerberg, Erweiterung Wasserversorgungsanlage Gallzein, Dachsanierung Mehrzwecksaal Brandberg
  • 1,23 Millionen Euro Bau öffentliche Schulen und Kinderbildung und Kinderbetreuung

 


 

Kurzmeldung aus der Regierungssitzung

TSSP: Mitte Juni hat der Raumordnungsbeirat des Landes Tirol die Novelle des Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramms (TSSP) mit großer Mehrheit befürwortet. Nunmehr ist die Tiroler Landesregierung der Empfehlung des Raumordnungsbeirats gefolgt und hat die Fortschreibung des TSSP bis 2034 beschlossen. Neue Schigebiet sind in Tirol bereits jetzt grundsätzlich nicht zulässig – „dieses Verbot wird auch künftig nicht angetastet“, wie LHStv Josef Geisler erklärt. Erweiterungen oder Zusammenschlüsse unterliegen mit dem TSSP zusätzlich zu den vorgeschriebenen Behördenverfahren einem strengen raumordnerischen Orientierungsrahmen. Das TSSP ergänzt damit auch künftig die bestehenden Materiengesetze und Genehmigungsverfahren und dient als zusätzliches Planungsinstrument. Im Sinne einer qualitativen Weiterentwicklung wird durch die Novelle ein Fokus auf die Stärkung des Sommerangebots durch bestehende Anlagen gelegt. Konkret wird auch der Mobilitätsaspekt noch stärker berücksichtigt als bisher, indem beispielsweise die öffentliche Anbindung an Talstationen oder auch eine bessere Vernetzung von Wander-, Berg- und Radwegen forciert werden. „Mit dem Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm haben wir in Tirol bereits im Jahr 2005 die Grenzen des Wachstums im Wintertourismus verbindlich definiert. Wir haben uns gemeinsam dazu bekannt, dass wir keine Neuerschließungen wollen und brauchen. Jede einzelne Erweiterung hat ein strenges Genehmigungsverfahren zu durchlaufen“, erklärt LHStv Geisler einmal mehr und verweist darauf, dass das Raumordnungsprogramm auf Basis eines Evaluierungsberichts unter Einbindung aller gesetzlichen Interessenvertretungen, von Umweltverbänden sowie weiteren Fachleuten weiterentwickelt wird.

Grundversorgung: Auf Antrag von LHStv Georg Dornauer wurde von der Regierung heute, Dienstag, die Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze im Hinblick auf die Grundversorgungsvereinbarung und insbesondere die Kostenaufteilung zwischen Bund und den Ländern beschlossen. Die Anpassungen folgen einem Beschluss der Länder bei der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz und basieren grundsätzlich auf den Empfehlungen des Rechnungshofes. Dadurch werden die Kostenhöchstsätze für vulnerable hilfs- und schutzbedürftige Personen angehoben sowie gesonderte Kostenhöchstsätze für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Einrichtungen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet. LHStv Dornauer betont: „Mit der Anpassung der Kostensätze bewirken wir eine Stärkung des Grundversorgungssystems und können so die notwendigen Kapazitäten erhalten. Zudem können wir mit dem gesonderten Kostenhöchstsatz im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine bedarfsgerechte Unterstützung bereitstellen. Fakt ist: Ein qualitativ hochwertiges Management im Bereich Asyl und Fremdenwesen ist in diesen Tagen unerlässlich.“