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LH Platter: „Länder fordern Gesamtlösung für die Pflege“

Zwischen Ländern abgestimmter Forderungskatalog ergeht an Bund, der nun Maßnahmenpaket schnüren soll

  • Fokus soll auf Pflegeausbildung, Unterstützung pflegender Angehöriger und nachhaltiger Pflegefinanzierung liegen

Die Pflege ist eines der drängendsten Themen der Gegenwart und Zukunft. Bereits bei der Landeshauptleute-Konferenz am Achensee vor wenigen Wochen tauschten sich dazu die Länderchefs unter dem Vorsitz von Tirols Landeshauptmann Günther Platter aus. Mittlerweile liegt ein zwischen den Bundesländern abgestimmter Forderungskatalog für eine Gesamtlösung im Bereich Pflege vor, der nun an den Bund übermittelt wird – mit der klaren Erwartungshaltung, dass vom Bund so rasch wie möglich ein entsprechendes Maßnahmenpaket geschnürt wird.

„Die Länder haben immer wieder auf eine Gesamtlösung für die Pflege gepocht. In Österreich sind circa 950.000 Personen in verschiedenster Weise in der Pflege tätig. Da die Bevölkerung immer älter wird und gleichzeitig ein akuter Mangel an Pflegepersonal besteht, wird es in Zukunft noch mehr pflegebedürftige Menschen in unserem Land geben – darauf müssen wir vorbereitet sein. Aus diesem Grund fordern die Landeshauptleute vom Bund eine Gesamtlösung für die Pflege ein, die so schnell wie möglich in die Umsetzung gehen soll. Im Wesentlichen geht es um die Bereiche Finanzierung und Ausbildung sowie die Unterstützung aller, die in der Pflege tätig sind bzw. selbst Angehörige pflegen“, betont LH Platter. „Die Bundesländer bekennen sich dazu, dass die Pflege eine Kernleistung in der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung darstellt und diese auch staatlich zu gewährleisten ist.“ Die Weichen für den nun vorliegenden Forderungskatalog der Länder wurden bereits im Rahmen der LandesfinanzreferentInnen-Konferenz in Stams sowie der LandesgesundheitsreferentInnen-Konferenz in Hall gestellt.

Nachhaltige Pflegefinanzierung für die Zukunft

Im Zentrum der Forderungen der Bundesländer steht der Finanzierungsaspekt. „Neben der vollständigen Abgeltung des Pflegeregresses muss die Pflege durch bundesgesetzliche Maßnahmen nachhaltig sichergestellt werden. Der Bund muss den Ländern und Gemeinden entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. Die Kostensteigerungen bei der mobilen und stationären Pflege stellen die Haushalte vor nicht mehr zu bewältigende Herausforderungen. Die generelle Frage der zukünftigen und nachhaltigen Finanzierung muss so rasch wie möglich gelöst werden“, führt LH Platter aus. Des Weiteren müssten auch Maßnahmen im Bereich der Pflegeausbildung, zur Attraktivierung der Pflegeberufe und zur Entlastung der PflegerInnen sowie pflegender Angehöriger forciert werden.

 

Konkret fordern die Bundesländer folgende Maßnahmen:

  1. Ausbau der Tages- und Mobilpflege, insbesondere durch begleitende Maßnahmen zur Erhöhung der Personalkapazitäten im Bereich der Pflege.
  2. Ausarbeitung von wirkungsvollen Maßnahmen zurUnterstützung pflegender Angehöriger im Rahmen der gemeinsamen Entwicklung der Pflegereform.
  3. Schaffung eines ausreichend dotierten Pflegeausbildungsfonds und einer einheitlichen Förderung der Personen, die sich für eine Ausbildung in einem Pflegeberuf entscheiden.
  4. Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Etablierung einer Lehre zu Assistenzberufen in der Pflege in einzelnen Pilotbundesländern.
  5. Evaluierung der Schulversuche im Zusammenhang mit der Pflegeausbildung an öffentlich-rechtlichen Schulen und Überführung in das Regelschulwesen.
  6. Erhöhung des Zuschlages (gemäß Einstufungsverordnung vom Bundespflegegeldgesetz) bei schwer geistig oder schwer psychisch behinderten, insbesondere an Demenz erkrankten Personen.
  7. Pflegeregress: Vollständige Abgeltung (insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Wohnformen) der seit 2018 durch die Abschaffung des Pflegeregresses tatsächlich angefallenen Mehraufwendungen und fortlaufende Valorisierung der Abgeltung.
  8. Sicherstellung einer nachhaltigen und langfristig wirksamen Gesamtreform der Finanzierung von stationären und mobilen Pflegeleistungen unter Berücksichtigung demografischer und kostenseitiger Entwicklungen.
  9. Rasche Weiterarbeit am Thema Zielsteuerung Pflege (Pflegereformkommission) und anschließende bundesweite Umsetzung.