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LH Platter, LHStvin Felipe und LTPin Ledl-Rossmann: „Wahlrecht nutzen und Zukunft mitbestimmen“

Tiroler Landtagswahl am 25. September 2022

  • Wahlmöglichkeit im Wahllokal, per Wahlkarte oder per Sonderwahlbehörde

In genau einer Woche, am 25. September 2022, findet die Tiroler Landtagswahl statt. Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben oder ihren Hauptwohnsitz vor der Verlegung in das Ausland in Tirol hatten und in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland eingetragen sind. Insgesamt 535.112 TirolerInnen sind wahlberechtigt.

„Das Wahlrecht ist ein hart erkämpftes Recht und Privileg, welches nicht als selbstverständlich angesehen werden darf. Wählen zu gehen, bedeutet mitzubestimmen, wie sich unser Land in Zukunft gestalten soll. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf das eigene Leben, sondern auch auf kommende Generationen – auf unsere Kinder und Enkelkinder. Zu wählen und damit aktiv unsere Demokratie mitzugestalten, ist also auch eine Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft und der Zukunft. Nützen Sie diese Möglichkeit – jede Stimme zählt“, appellieren LH Günther Platter, LHStvin Ingrid Felipe und LTPinSonja Ledl-Rossmann an alle Wahlberechtigten, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Wahlmöglichkeiten

Insgesamt 789 Wahllokale sind in allen Tiroler Gemeinden am 25. September geöffnet. Zur Stimmabgabe müssen Wahlberechtigte in jenes Wahllokal gehen, in welchem sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind. Die Öffnungszeiten aller Wahllokale finden sich unter wahlen.tirol.gv.at. Neben dem Urnengang am Wahlsonntag kann aus bestimmten Gründen – unter anderem Ortsabwesenheit oder gesundheitliche Gründe – auch eine Wahlkarte beantragt werden. Die Beantragung der Wahlkarte ist unter Beilage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises schriftlich noch bis Dienstag, 20. September 2022 und mündlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises noch bis Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, in der eigenen Gemeinde möglich. Ebenfalls bis Freitag, 23. September 2022 kann in der eigenen Gemeinde ein Antrag auf die Sonderwahlbehörde – die sogenannte Fliegende Wahlkommission – gestellt werden. Beantragt werden kann diese von Wahlberechtigten, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können.  

Weitere Informationen rund um die Landtagswahl 2022 sind online unter www.tirol.gv.at/landtagswahl2022 zu finden.