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LH Platter: „Setzen weitere Maßnahme gegen illegale Freizeitwohnsitze, Spekulation und Druck auf Wohnungsmarkt“

142 Tiroler Gemeinden sind „Vorbehaltsgemeinden“

  • 142 Tiroler Gemeinden als „Vorbehaltsgemeinden“ mit besonders hohem Druck auf Wohnungsmarkt ausgewiesen
  • Sanktionsmöglichkeiten gegen illegale Freizeitwohnsitze – von Geldstrafe bis Zwangsversteigerung
  • Liste der Gemeinden wird jährlich evaluiert und angepasst

Im Rahmen ihrer heutigen Regierungssitzung hat die Tiroler Landesregierung 142 Tiroler Gemeinden per Verordnung zum Tiroler Grundverkehrsgesetz zu so genannten „Vorbehaltsgemeinden“ erklärt. Darunter versteht man Gemeinden mit besonders hohem Druck auf den Wohnungsmarkt. Wer in einer solchen Gemeinde Wohnraum oder Bauland erwirbt, muss schriftlich erklären, dass kein Freizeitwohnsitz errichtet wird.

„Unser Ziel ist es, illegalen Freizeitwohnsitzen mit allen Mitteln entgegenzuwirken und neben Raumordnung und Bauordnung auch über den Grundverkehr einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarkts zu leisten. Es geht uns darum, dass die Einheimischen beim Erwerb von Wohnraum und Bauland Vorrang haben – wir sagen ganz klar ‚Nein‘ zum Ausverkauf unserer Heimat. Gleichzeitig wollen wir auch der Spekulation mit Wohnraum einen Riegel vorschieben“, erklärt LH Günther Platter. „Nach verschiedenen Maßnahmen in der Raumordnung ist das ein weiterer Schritt, um Wohnraum verfügbar und leistbarer zu machen.“

LHStvinIngrid Felipe: „Wir wollen allen den Zugang zu leistbaren Wohnraum ermöglichen, die ganzjährig in einer Gemeinde wohnen und einen tatsächlichen Wohnbedarf haben– das ist uns ein ganz wichtiges Anliegen. Mit der heute beschlossenen Verordnung wollen wir das leistbare, boden- und ressourcensparende sowie nachhaltige Wohnen in Tirol fördern, und gleichzeitig die Spekulationsgeschäfte mit wertvollen Wohnflächen eindämmen “

Instrument gegen unzulässige Freizeitwohnsitze

„Mit dieser Verordnung geben wir den Gemeinden und Behörden ein zusätzliches Instrument im Kampf gegen neue, illegale Freizeitwohnsitze in die Hand. Diese Maßnahme ist ein weiteres Puzzleteil zur Dämpfung der Wohnkosten“, sagt LHStv und Grundverkehrsreferent Josef Geisler. Stellt sich heraus, dass trotz gegenteiliger Erklärung ein illegaler Freizeitwohnsitz errichtet wurde, gibt es in den 142 Vorbehaltsgemeinden nun auch im Grundverkehr weitreichende Sanktionen – von einer Geldstrafe bis hin zur behördlichen Zwangsversteigerung. Kontrolliert wird die Einhaltung von den Bezirkshauptmannschaften. Die neue Verordnung tritt mit 1. September 2022 in Kraft.

Ein Entwurf der Verordnung wurde den Gemeinden im vergangenen Mai zur Begutachtung zugesandt – deren Stellungnahmen wurden im Vorfeld der Beschlussfassung mitberücksichtigt und fachlich geprüft. „Die nunmehrige Liste ist nicht in Stein gemeißelt. Die Entwicklungen am Wohnungsmarkt in den Gemeinden werden laufend beobachtet, die Liste der Vorbehaltsgemeinden jährlich evaluiert und gegebenenfalls wieder angepasst“, erklärt LHStv Josef Geisler.

Auf der Vorbehaltsgemeindeverordnung baut teilweise auch die geplante Leerstandsabgabe in der Raumordnung auf. Geplant ist, künftig einen Wohnungsleerstand ab sechs Monaten zu besteuern – Ausnahmetatbestände wie ein vorgesehener Eigenbedarf werden berücksichtigt. Gesetzlich vorgesehen sind Minimum- und Maximum-Steuerbeträge, die vonseiten der Gemeinden festgelegt und als Gemeindeabgabe eingefordert werden. Für jene Gemeinden, die im Rahmen des Grundverkehrsrechts als „Vorbehaltsgemeinden“ ausgewiesen werden und in denen damit der Wohnungsdruck nachweislich besonders hoch ist, können diese Sätze jeweils verdoppelt werden. Regulär reichen die Sätze von zehn bis 25 Euro pro Quadratmeter bei bis zu 30 Quadratmetern Nutzfläche bis hin zu 90 bis 215 Euro bei einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern. Bei der Verdoppelung sind es 20 bis 50 Euro bei 30 Quadratmetern bzw. 180 bis 430 Euro bei mehr als 250 Quadratmetern.

Hinweis: Eine PDF-Liste aller ausgewiesenen Vorbehaltsgemeinden finden Sie im Downloadbereich.


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

Erhaltung des Naturdenkmals Stamser Eichenwald: Der Erhalt und die schonende Verjüngung des Stamser Eichenwalds wird in den Jahren 2023 bis 2032 mit 70.000 Euro gefördert – das hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung auf Initiative von LHStvin und Naturschutzreferentin Ingrid Felipe beschlossen. Es handelt sich dabei um ein Folgeprojekt: Bereits von 2003 bis 2022 unterstützte das Land mit Fördergeldern die Walderhaltung und Waldverjüngung. Beteiligt daran sind neben dem Grundeigentümer Stift Stams auch die Gemeinde Stams, die Bezirksforstinspektion, die Abteilung Umweltschutz des Landes sowie engagierte BürgerInnen. In den kommenden Jahren sollen nun die neu angelegten Verjüngungsflächen durch Freischneiden, Nachbessern und Reparatur von Zäunen gepflegt werden, damit deren Überführung in gesicherte Eichenwälder gelingt. Daneben sollen Waldflächen mit absterbenden Eschen und Strauchflächen in Eichenbestände umgewandelt werden. Ein Augenmerk liegt auf dem Belassen von stehendem und liegendem Totholz zur Förderung der Biodiversität und als Lebensraum für Tiere und weitere Pflanzenarten. Die im Erstprojekt angesiedelte Hirschkäferpopulation wird zudem mittels begleitendem Monitoring dokumentiert. „Der Stamser Eichenwald ist ein einzigartiges Naturdenkmal – bereits seit 1929 ist es als ein solches auch ausgewiesen. Der Erhalt und die Pflege dieses Juwels ist uns seitens des Landes ein großes Anliegen, denn der Eichenwald ist nicht nur als Talwald an sich etwas Besonderes, sondern er ist auch wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für viele weitere Arten. Wichtig ist uns bei dieser Initiative auch die aktive Einbindung der engagierten Bevölkerung“, betont LHStvin Felipe.

Baukulturelle Leitlinien für Tirol: „Architektur umgibt uns Menschen tagtäglich. Sie schafft Räume, prägt Ortsbild und Landschaft, strukturiert Verkehr und öffentlichen Raum. Die baukulturellen Leitlinien sollen der Bevölkerung nähergebracht werden – Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger als Gestalterinnen und Gestalter ihrer Städte, Dörfer sowie Landschafts- und Freiräume zu gewinnen. Parallel dazu geht es darum, das Bewusstsein für Baukultur und dessen Einfluss auf unseren Lebensraum zu stärken“, erklärt Hochbaulandesrat Johannes Tratter. Daher beschließt die Landesregierung, auf Antrag von LR Tratter, die Erstellung von baukulturellen Leitlinien für Tirol im Rahmen eines breitenwirksamen Prozesses unter Einbindung der Bevölkerung und stellt dafür 80.000 Euro zur Verfügung. Die baukulturellen Leitlinien des Bundes werden auf Tirol übertragen und weiterentwickelt. Begleitet wird dieser Erarbeitungsprozess von der ARGE Architekt DI Philipp Fromm & die Baupiloten, die dafür nach dem Bestbieterprinzip von einem Fachgremium, dem neben den zuständigen Landesabteilungen auch das Bundesdenkmalamt angehörte, ausgewählt wurden.

Tobias Moretti Förderpreis: Das Land Tirol führt auf Antrag von Kulturlandesrätin Beate Palfrader eine Auszeichnung für den professionellen Darstellenden Bereich ein. Der „Tobias-Moretti-Förderpreis des Landes Tirol“ unterstützt junge Talente aus den Bereichen Schauspiel, Musiktheater, Dramaturgie, Regie und Bühnendichtung mit dem Ziel, ihre herausragenden Leistungen zu würdigen und sie in ihrer künstlerischen Weiterentwicklung zu fördern. Ausgezeichnet werden Personen unter 35 Jahren, die durch Geburt, Wohnsitz oder künstlerisches Schaffen mit Tirol verbunden sind. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre über Vorschlag einer fachkundigen Jury vergeben, der neben Tobias Moretti zwei weitere ExpertInnen angehören.