LH Platter: „Sicherheit hat oberste Priorität – auch in Amtsgebäuden“

Neues Sicherheitskonzept mit 20. November 2019 in Kraft

„Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Besucherinnen und Besucher in Amtsgebäuden hat oberste Priorität“, betont LH Günther Platter. Dementsprechend und infolge des Vorfalles in Vorarlberg im Februar dieses Jahres wurde in Tirol ein neues Sicherheitskonzept für Amtsgebäude in Innsbruck sowie für die Bezirkshauptmannschaften ausgearbeitet. Mit der kommenden Landtagssitzung am 20. und 21. November 2019 tritt dieses nun in Kraft.

BesucherInnen bzw. externe Personen sollen künftig einen zentralen Eingang benützen. Im Landhaus 1 ist dies der Eingang am Eduard-Wallnöfer-Platz, im Landhaus 2 der Haupteingang bei der Heiliggeiststraße 7. Infolge des Sicherheitskonzept-Grundsatzbeschlusses im Juli dieses Jahres betonte LH Platter, dass man „ein Konzept möchte, welches das Sicherheitsempfinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger stärkt – es geht um ein mehr an Sicherheit, aber keine Verunsicherung. Der erfolgreiche Weg einer barrierefreien, offenen und transparenten Verwaltung soll weiter verfolgt werden.“ Das sei gelungen, wie auch Landesamtsdirektor Herbert Forster betont: „Uns ging es bei der Konzeptausarbeitung darum, eine Ausgewogenheit zu finden: So viel Sicherheitsvorgaben wie nötig, so wenig spürbare Eingriffe wie möglich. Das Landhaus und die Bezirkshauptmannschaften werden auch weiterhin serviceorientierte Anlaufstellen sein, in denen die Bürgerinnen und die Bürger stets willkommen sind.“ Auch die Landtagsdirektion war in die Neukonzipierung mit eingebunden: Der barrierefreie Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist garantiert, ein eigenes Leitsystem führt die BesucherInnen direkt vom Eingang am Eduard-Wallnöfer-Platz zum Landtagssitzungssaal.

Weitere Sicherheitsvorkehrungen

Zusätzlich sorgt Sicherheitspersonal durch flexible Bestreifung und Kontrollen innerhalb und rund um die Gebäude für ein Mehr an Sicherheit. Auch wurden in den Häusern „Alarmtasten“ ausgebaut und bewährte Schulungen und Workshops weiterentwickelt. Auf Basis der neuen Hausordnungen für Amtsgebäude, die die Tiroler Landesregierung diese Woche beschloss, können bei Unregelmäßigkeiten bzw. auffälligen Verhalten Personen- und Gepäckkontrollen durchgeführt und der Zutritt verweigert, Alarmierungs- und Deeskalationsmaßnahmen gesetzt und Hausverbote ausgesprochen werden. Der direkte Kontakt mit der Polizei ist sichergestellt.

 

Hinweis für MedienvertreterInnen: Die Bestimmungen des neuen Sicherheitskonzeptes gelten für alle externen Personen. Wir bitten daher um Verständnis, dass auch bei Pressekonferenzen im Medienraum bzw. der Säulenhalle sowie bei den Landtagssitzungen – die kommende findet bereits am 20. und 21. November 2019 statt – der Haupteingang des Landhauses 1 am Landhausplatz zu benützen ist.