LHStv Dornauer: Ausweitung der „Sonderbetreuung“ in Grundversorgung

Über 260.000 Euro für Quality- und Care-Paket

•  Sicherheitskonzept: Erhöhung der Sicherheitsleistungen bis zu drei Millionen Euro
•  Anpassungen der Tageshöchstsätze in der Grundversorgung

Neben der Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze und einer Erstversorgungspauschale für Vertriebene aus der Ukraine wird die Leistungsvereinbarung zwischen Land Tirol und der Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) auf das Quality- und Care-Paket „Sonderbetreuung in der Tiroler Grundversorgung“ ausgedehnt. Diese kommt Menschen zugute, die sich in der Grundversorgung befinden und zusätzliche (psychologische und medizinische) Betreuung benötigen – beispielsweise sind dies in Tirol derzeit erblindete Personen nach Kriegsverletzungen, Kinder aus der Ukraine mit Autismus oder Down-Syndrom, Traumatisierungen bei Kindern und Erwachsenen oder die Betreuung von gehörlosen Familien.

„Für all diese Menschen, hinter welchen stets Einzelschicksale stehen, braucht es eine professionelle und qualitätsvolle Betreuung. Die gesetzten Maßnahmen dienen dazu, die TSD nachhaltig zu stärken. Stabile und funktionsfähige Strukturen sind zur Bewältigung der aktuellen Herausforderung ausschlaggebend. Die TSD ist eine wichtige Einrichtung zur Betreuung von geflüchteten und vertriebenen Menschen bzw. Menschen in der Grundversorgung. Gleichzeitig gilt es aber auch, alle Hebel in Bewegung zu setzen, die Funktionsfähigkeit der Gesellschaftsstruktur als Motor der Einrichtung zu gewährleisten und das Entwicklungstempo so anzupassen, dass gegenwärtige Herausforderungen gemeistert und künftige Entwicklungen berücksichtigt werden können“, sagt LHStv Georg Dornauer und verweist darauf, dass kürzlich auch Regelungen adaptiert wurden, sodass Entscheidungen schneller und unbürokratischer innerhalb der Gesellschaft erfolgen können.

Sonderbetreuung bei psychologischer und medizinischer Notwendigkeit

Sonderbetreut von der TSD werden Personen, die sich in der Grundversorgung befinden. Das Angebot findet sich in ganz Tirol wieder. „Viele Menschen in der Grundversorgung sind oftmals traumatisiert und benötigen psychologische oder medizinische Hilfe. Das wird mit der Sonderbetreuung gewährleistet – sie ist die Schnittstelle zu den Kliniken sowie der Fachärzteschaft und hilft durch die Weitervermittlung an Ärztinnen und Ärzten das Erlebte aufzuarbeiten“, erklärt LHStv Dornauer, dass eine professionelle, strukturierte und tirolweit angebotene Sonderbetreuung wesentlich ist.

„Die Zahl der Menschen in der Grundversorgung steigt, wodurch sich auch die Zahl der Sonderbetreuungen erhöht – dafür benötigt es geeignetes Personal. Gleichzeitig sind Vertriebene aus der Ukraine in Tirol in über 200 Kleinunterkünften untergebracht, wodurch sich für das Sonderbetreuungsteam der TSD auch eine große logistische Herausforderung ergibt. “Vonseiten des Landes werden daher 265.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt, um zusätzlich zum bestehenden Team aus SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und LebensberaterInnen weitere ExpertInnen beschäftigen zu können.

Zudem wird das Sicherheitskonzept der TSD entsprechend aktueller Erfahrungswerte laufend evaluiert. „Das Sicherheitskonzept der TSD dient dem Schutz aller und ist eine wichtige Grundlage, für ein friedvolles Zusammenleben“, sagt LHStv Dornauer. Für die Sicherheitsleistungen sind ab dem kommenden Jahr jährlich bis zu drei Millionen Euro vorgesehen und somit doppelt so viel wie bisher.

Auch für Sicherheitslandesrätin Astrid Mair ist es wichtig, das Sicherheitskonzept regelmäßig zu evaluieren und auch entsprechende SicherheitsexpertInnen einzubinden: „Mir geht es zum einen um die Sicherheit der heimischen Bevölkerung, aber auch der Asylwerberinnen und Asylwerber, die in Unterkünften untergebracht sind. Dafür braucht es professionelles Fachwissen von Sicherheitsexpertinnen und –experten, das wir in das Sicherheitskonzept einarbeiten.“

Höhere Kostensätze für die medizinische Betreuung

Im Rahmen der geänderten Leistungsvereinbarung mit den TSD werden unter anderem Kostensätze für die Unterbringung und Betreuung in organisierten Unterkünften (von 21 auf 25 Euro pro Tag), für die Verpflegung bei individueller Unterbringung für Erwachsene (von 215 auf 260 Euro pro Monat), für Miete (von 150 auf 165 Euro pro Monat) oder die medizinische Betreuung (190 Euro pro Tag) im Ankunftszentrum während der ersten drei Tage rückwirkend erhöht. „Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern hat sich geändert, weshalb eine Anpassung vonnöten ist“, so LHStv Dornauer.