- Ab September höhere Einkommensgrenze, Kreis der Förderungsbezieher wird erweitert, höhere Förderung für den Erwerb einer „gerbrauchten“ Wohnung, Bürokratieabbau
- Mehr Infos zu Wohnbauförderung unter www.tirol.gv.at/wohnbau
Erhöhte Einkommensgrenzen für den Bezug der Wohnbauförderung, verbesserte Förderungen für den Erwerb gebrauchter Wohnungen oder auch Vereinfachung in der Abwicklung von Anträgen – in seiner jüngsten Sitzung hat der Wohnbauförderungsbeirat neue Anpassungen der Wohnbauförderung beschlossen. Diese treten mit September 2024 in Kraft.
„Die Tiroler Wohnbauförderung ist ein wichtiger Konjunkturmotor und der Garant für leistbares Wohnen. Die Förderung ist kein starres Modell, sondern wird an sich ändernde Gegebenheiten angepasst – so auch jetzt. Mit den neuen Adaptierungen ist es uns gelungen, dass künftig noch mehr Menschen von den Förderungen profitieren können, dass umweltbewusstes und nachhaltiges Bauen noch mehr gefördert wird und das bürokratische Abläufe vereinfacht und damit Förderungen schneller abgewickelt werden können. Von all diesen Anpassungen profitieren die Tirolerinnen und Tiroler direkt“, erklärt der für die Wohnbauförderung zuständige LHStv Georg Dornauer.
Alle Infos zur Wohnbauförderung und die Möglichkeit zur Beantragung finden sich unter www.tirol.gv.at/wohnbau.
Einkommensgrenzen für Wohnbauförderung werden wieder erhöht
Die Beantragung der Wohnbauförderung ist an Einkommensgrenzen gebunden. Um den BezieherInnenkreis zu erweitern und damit noch mehr Menschen die Möglichkeit zu bieten, von der Wohnbauförderung zu profitieren, werden die Einkommensgrenzen erhöht: Lag die bisherige Einkommensgrenze für einen Haushalt mit einer Person bei 3.600 Euro netto monatliches Haushalteinkommen, erhöht sich diese um 200 Euro auf 3.800 Euro. Bei Haushalten mit zwei Personen steigt die Einkommensgrenze von bisher 6.000 auf 6.300 Euro netto. Für jede weitere Person in einem Haushalt stieg die Einkommensgrenze bisher um 450 Euro – künftig wird sie um 480 Euro steigen.
Boden und Umwelt schonen
„Gerade in Tirol – einem Land das aufgrund seiner Topografie nur begrenzten Bauplatz bietet – müssen wir auf eine sparsame und zweckmäßige Nutzung von Boden setzen. Damit erhalten wir nicht zuletzt auch grüne Wiesen und schonen die Natur“, ist LHStv Dornauer überzeugt. Entsprechend wird im Rahmen der Wohnbauförderung auch der Erwerb bereits bestehender, sprich gebrauchter Wohnungen gefördert. Durch eine Anpassung der sogenannten Erwerbsförderungen wird der Erwerb einer gebrauchten Wohnung künftig mit 27.500 Euro gefördert – unabhängig der Größe der Wohnung und des Haushalts.
Auch im Sinne des Klimawandels werden Anpassungen vorgenommen: Wurden Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung – etwa Markisen oder Rolläden – bisher nur bei Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind genehmigt, werden solche Zusatzförderungen nun auch für jüngere Gebäude ermöglicht. Gleichzeitig wird zudem die Förderung für klimafreundlichen und nachwachsenden Dämmstoffe weiter gefasst. Künftig werden so auch klimafreundliche Dämmstoffe, die das Österreichische Umweltzeichen oder gleichwertige Kriterien erfüllen, gefördert.
„Die Wohnbauförderung schafft nicht nur leistbares, sondern auch nachhaltiges Wohnen. Denn in Zeiten des Klimawandels müssen wir stets sowohl die soziale als auch ökonomische Dimension betrachten. Der Einsatz ökologisch optimierter Produkte steht im Vordergrund“, so LHStv Dornauer.
Schnellere Bearbeitung von Förderungen
Die neuesten Anpassungen der Wohnbauförderungen bringen auch Vereinfachungen in der Förderabwicklung mit sich. Vereinfacht wird so etwa die Ermittlung der angemessenen Gesamtbaukosten aber auch die Vergabe von objektgeförderten Wohnungen. „Damit wird die Fördervergabe nicht nur transparenter, sondern auch die Bearbeitung weniger aufwendig und damit schneller. Unser klares Ziel ist es, Förderanträge so rasch wie möglich zu bearbeiten und Gelder auszubezahlen. Schritte, wie die aktuellen Anpassungen, erleichtern dies“, so LHStv Dornauer.
Factbox: Anpassungen der Wohnbauförderung im Überblick (Auswahl)
- Erhöhung der Einkommensgrenze
- Einpersonenhaushalt: von 3.600 auf 3.800 Euro netto monatliches Haushalteinkommen
- Zweipersonenhaushalt: von 6.000 auf 6.300 Euro netto monatliches Haushalteinkommen
- Jede weitere Person im Haushalt: zusätzliche 480 statt 450 Euro
- Anpassung Erwerbsförderung: künftig pauschale Förderung von 27.500 Euro
- Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung: künftig auch für Gebäude, die jünger als zehn Jahre sind
- Vereinfachung bei Ermittlung der angemessenen Gesamtbaukosten und Vergabe von objektgeförderten Wohnungen