LHStv Dornauer: „Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut!“

Land Tirol verleiht jährlich rund 770 Personen die Staatsbürgerschaft

Seitens des Landes Tirol werden jährlich im Durchschnitt rund 770 Personen eingebürgert. Voraussetzungen dafür sind etwa der Nachweis des rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich, die Unbescholtenheit – es dürfen beispielsweise keine gerichtlichen Verurteilungen vorliegen – und ausreichende Deutschkenntnisse. Um einen raschen und unkomplizierten Verfahrensablauf zu gewährleisten, werden von der dafür eingerichteten Rechtsabteilung des Landes umfassende Informationen zur Verfügung gestellt und Beratungsgespräche angeboten. In dem Zusammenhang gibt es allerdings auch immer wieder Fälle, wo zum Nachweis der für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nötigen Deutschkenntnisse falsche Dokumente vorgelegt werden – wie beispielsweise Zeugnisse, die sich als Fälschung herausgestellt haben oder solche, die zwar echt waren, bei denen aber eine andere als die vorgegebene Person die Prüfung abgelegt hat. Wie schon in den Vorjahren wurden im vergangenen Jahr 2022 seitens der Abteilung Staatsbürgerschaft, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherstellt, mehrere Fälle aufgedeckt und zur Anzeige gebracht, was in weiterer Folge jeweils zu einem Strafverfahren geführt hat. Bei einer Verurteilung müssen die betreffenden Personen neben unbedingten Geldstrafen auch mit bedingten Freiheitsstrafen sowie damit rechnen, dass die Staatsbürgerschaft für die Dauer von mindestens fünf Jahren nicht mehr beantragt werden kann.

Diesen Umstand nimmt Staatsbürgerschaftsreferent LHStv Georg Dornauer zum Anlass, um auf die weitreichenden Konsequenzen bei Betrugsfällen aufmerksam zu machen: „Manipulationen, um die Voraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft oder den Status der Asylberechtigung zu erlangen, sind keine Bagatelldelikte – das hat auch ein aktuelles Berufungsurteil bestätigt. Gesetzlich festgelegte Voraussetzungen sind entsprechend einzuhalten und werden genauestens geprüft. Denn die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut und das Vorliegen der Verleihungsvoraussetzungen wird dementsprechend streng überprüft. Eine Erleichterung oder Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts wird es mit mir als zuständigem Referenten nicht geben.“


Factbox Einbürgerungsvoraussetzungen

  • Nachweis von Deutschkenntnissen
  • Nachweis von Kenntnissen der demokratischen Ordnung und der Geschichte Österreichs und Tirols
  • Nachweis des rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthaltes in Österreich
  • Unbescholtenheit (keine gerichtlichen Verurteilungen, kein anhängiges Strafverfahren, keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen)
  • Kein bestehendes Aufenthaltsverbot sowie kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung sowohl im Inland als auch in einem anderen EWR-Staat und keine Erlassung einer Ausweisung in den letzten 18 Monaten
  • Bejahende Einstellung zur Republik Österreich
  • Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit