- Monitoringausschuss macht im Vorfeld des Valentinstags auf das Recht auf Selbstbestimmung in allen Bereichen des Lebens aufmerksam
- Jugendbeirat des Monitoringausschusses beschäftigt sich auch mit Freundschaft, Partnerschaft, Liebe und Sexualität
- Novelle des Landespolizeigesetzes zu sexuellen Dienstleistungen in privaten Räumlichkeiten wird begrüßt
Soziale Beziehungen, Liebe und Sexualität tragen wesentlich zum psychischen Wohlbefinden und damit zur Gesundheit bei – und sie sind genauso ein Bedürfnis und Recht von Menschen mit Behinderungen wie von allen anderen. Darauf macht der Tiroler Monitoringausschusses im Vorfeld des Valentinstags am 14. Februar aufmerksam. Das Recht auf Selbstbestimmung in allen Bereichen des Lebens ist als einer der zentralen Grundsätze in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Speziell der Jugendbeirat des Tiroler Monitoringausschusses setzt sich mit den Themen Freundschaft, Partnerschaft, Liebe und Sexualität auseinander. Weitere zentrale Themen sind Ausbildung und Arbeit sowie Gleichstellung und Barrierefreiheit.
„Familie, Freundschaft und Partnerschaft sind uns wichtig. Unseren Freundinnen und Freunden wollen wir vertrauen können. Auch Sexualität ist wichtig für uns, aber niemand darf zu Sex gezwungen werden! Es ist wichtig, dass beide es wollen“, sind sich die Mitglieder einig.
Ausdrücklich begrüßt wird auch die Novelle des Landespolizeigesetzes, die vergangene Woche vom Tiroler Landtag beschlossen wurde. Sie enthält eine Ausnahme des grundsätzlichen Verbots der Prostitution außerhalb von behördlich bewilligten Bordellen: Die Ausübung von sexuellen Dienstleistungen an volljährigen Menschen mit Behinderungen ist damit künftig in deren privaten Räumlichkeiten, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in Alten-, Wohn- und Pflegeheimen möglich.
„Die Überarbeitung des Landespolizeigesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Sie haben ebenso wie alle anderen sexuelle Bedürfnisse – das Thema wird aber oft tabuisiert. Durch die Gesetzesänderung haben sie nun die Möglichkeit, sexuelle Dienstleistungen legal und in einem sicheren und respektvollen Rahmen in Anspruch zu nehmen. Dies trägt zur gesellschaftlichen Anerkennung und Gleichberechtigung bei“, sagt Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses.
Über den Tiroler Monitoringausschuss
Der Tiroler Monitoringausschuss dient der Förderung, dem Schutz und der Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen, die für die Bereiche Wissenschaft und Lehre, Menschrechte sowie unterschiedliche Formen von Behinderungen stehen. Der Jugendbeirat des Tiroler Monitoringausschusses besteht seit 2019 und ist österreichweit einzigartig. Er setzt sich für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ein. Mehr Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/tiroler-monitoringausschuss.