Mit Sonntag (12. Dezember) endet in Tirol der Lockdown für Geimpfte und Genesene. Für Ungeimpfte wird der Lockdown vorerst fortgesetzt.
Konkret heißt das: Es öffnen mit 2G-Nachweis
- am Sonntag bzw. Montag Handel (abseits der ohnehin auch im Lockdown offenen Grundversorger und ohne 2G zugänglich),
- Dienstleister (z.B.. Friseur),
- Gastro bis 23 Uhr (Ausnahme: geschlossen bleibt die Nachtgastro sowie beispielsweise Apres-Ski-Lokale),
- Tourismus,
- Kultur-, Freizeit- und Sportbereiche.
- Kultureinrichtungen können laut den Bundesvorgaben in Innenbereichen wieder bis zu 2.000 Gäste begrüßen, außen bis zu 4.000 Gäste (jeweils bei zugewiesenen Sitzplätzen).
- Für Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (z.B.. Feiern) gilt: 25 Personen indoor, 300 Personen outdoor.
Darüber hinaus sind Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, etwa eine umfassende FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (die FFP2-Maskenpflicht entfällt bei der unmittelbaren Sportausübung). Am Arbeitsplatz gilt weiterhin eine 3G-Regel.
Hinweis: Diese Informationen beruhen auf den heute, Mittwoch (8. Dezember 2021) bekanntgegebenen Informationen vonseiten des Bundes. Die entsprechende Verordnung liegt derzeit noch nicht vor.