LRin Fischer setzt sich für österreichweite Übergangsstrukturen für „Care-Leaver“ ein

Kinder- und JugendhilfereferentInnen-Konferenz der Länder im Burgenland

„Care-Leaver“ – junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens im Rahmen der Vollen Erziehung wie Wohngruppen oder Pflegefamilien betreut wurden und sich an der Schwelle zu einem eigenständigen Leben befinden, waren unter anderem Thema der Landes-Kinder- und JugendhilfereferentInnenkonferenz im Burgenland. „Diese jungen Erwachsenen haben es nicht leicht. Sie können beispielsweise nicht auf ein intaktes Familiensystem zurückgreifen, wenn sie Probleme haben. Das kann sich erschwerend beim Übergang ins Berufsleben oder in Krisensituationen auswirken“, erläutert LRinGabiele Fischer, zuständig für die Kinder- und Jugendhilfe in Tirol. Aus diesem Grund sei es notwendig, so die Landesrätin, dass die Kinder- und Jugendhilfe sowie insbesondere die Träger von stationären Einrichtungen diese jungen Menschen bei Bedarf unterstützen. Denn in Krisensituationen ist es besonders wichtig, dass die betroffenen jungen Menschen auf eine vertrauensvolle Beziehung zu den Fachkräften bzw. zur Einrichtung zurückgreifen können und somit eine unkomplizierte Kontaktaufnahme möglich ist. „Dies wird in der Praxis bereits so gehandhabt, allerdings wäre eine einheitliche und auch gesetzliche Verankerung für diese individuelle Beratungsleistung sinnvoll, die den Übergang in die Selbstständigkeit unterstützt“, fordert LRin Fischer.

Absicherung für Pflegeeltern und Bereitschaftsfamilien

Pflegeeltern erklären sich dazu bereit, ein Kind in Pflege zu nehmen und ihm ein möglichst sorgenfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Bereitschaftsfamilien hingegen übernehmen für einen befristeten Zeitraum die Pflege und Erziehung eines Kindes, wenn eine Krisensituation die Ursprungsfamilie aus der Bahn wirft und das Kind oft innerhalb weniger Stunden in einer „neuen“ Familie betreut werden muss. „Beides sind gesellschaftlich sehr wertvolle und wichtige Aufgaben, und daher ist es nur gut und recht, dass sowohl Pflegeeltern als auch Bereitschaftsfamilien entsprechend abgesichert werden“, stellt LRin Fischer klar. Konkret brauche es beispielsweise für Pflegeeltern eine bundesweit geltende sozialversicheringsrechtliche Absicherung. Eine Form der finanziellen Absicherung sei auch für Bereitschaftsfamilien erforderlich: „Derzeit haben Bereitschaftsfamilien einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn das Kind mindestens 91 Tage von ihnen betreut wird. Die Landes-Kinder- und Jugendhilfereferentinnen und -referenten sind der Ansicht, dass das Kinderbetreuungsgeld den Bereitschaftsfamilien bereits ab dem ersten Tag nach Aufnahme eines Kindes im gemeinsamen Haushalt zuerkannt werden sollte – auch wenn das Kind weniger als 91 Tage in der Bereitschaftsfamilie betreut wird“, erläutert LRin Fischer.

Vernetzung auf Bundes-, Landes- und Stadtebene

Im Kreise ihrer AmtskollegInnen betonte LRin Fischer, dass ein intensiver Austausch in Sachen Kinder- und Jugendhilfe zwischen den VertreterInnen des Bundes und der Länder sowie der Städte mit eigenem Statut besonders wichtig sei: „Es geht um einen einheitlichen Vollzug, aber auch um die Sicherstellung und die qualitative Weiterentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe“, stellt Fischer klar. Für eine enge Vernetzung der Stellen auf Bundes-, Landes- und Stadtebene sorgte bisher die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe Österreich (ARGE KJH). „Dieses wertvolle Gremium hat hervorragende Arbeit geleistet und soll diese auch künftig fortsetzen“, betont LRin Fischer, denn: „Um auch künftig den Herausforderungen einer modernen Kinder- und Jugendhilfe in Österreich Rechnung tragen zu können, braucht es diese enge Vernetzung der Behörden auf den unterschiedlichen föderalen Ebenen.“