LRin Mair: „Ausgehen, Alkohol und Rauchen – alle Jugendschutz-Infos auf einem Deckel“

Kostenlose Bestellung bis zu 1.000 Stück auch für Einsatz in Gastronomie, Jugendzentren oder Gemeinden möglich

  • Handlicher Gläseruntersetzer des InfoEck informiert über Bestimmungen des Jugendschutzes in Tirol
  • Land Tirol bietet auch kostengünstige Farbbänder für die Alterskontrolle

Wie lange dürfen 14-Jährige am Abend ausgehen? Ab welchem Alter ist der Konsum von Bier und Wein erlaubt? Ist es erlaubt, mit 16 Jahren zu einer E-Shisha zu greifen? „Ob im Jugendzentrum, einem Stadtfest oder im Vereinslokal – der Gläseruntersetzer des InfoEck schützt nicht nur die Tischoberfläche, sondern vor allem unsere jungen Menschen vor falschen Entscheidungen. Die entsprechenden Bestimmungen des Tiroler Jugendgesetzes werden auf nur neun mal neun Zentimetern zusammengefasst. Auf einen Blick weiß man über die Regeln für Ausgehen, Alkohol und Tabak Bescheid“, berichtet Jugendlandesrätin Astrid Mair

Kostenlose Abgabe oder Bestellung, solange der Vorrat reicht

Bis zu 1.000 Stück der Gläseruntersetzer können beim InfoEck der Generationen am Bozner Platz 5 in Innsbruck kostenlos abgeholt oder bestellt werden – auch für den Einsatz in Gastronomie, Jugendzentrum oder Gemeinde, solange der Vorrat reicht. Dafür genügt ein Mail an das Team des InfoEck (info@infoeck.at), ein Anruf unter der kostenlosen Hotline 0800 800 508 oder eine Online-Bestellung über die Website www.infoeck.at.

Farbbänder zur Alterskontrolle sind kostengünstig erhältlich

Bei Veranstaltungen erleichtern Farbbänder im Ampelsystem rot (für unter 16 Jahre), gelb (für 16- und 17-Jährige), grün (ab 18 Jahre) die Alterskontrolle. Das Land Tirol stellt dieses Produkt zu einem günstigen Preis zur Verfügung: Die Bänder sind farblich sortiert in Paketen zu 50 Stück um einen Euro erhältlich.Die Farbbänder können auch in Kombination mit den Gläseruntersetzern und weiteren Jugendschutz-Informationsmaterialien über das entsprechende Bestellformular der Landesabteilung Gesellschaft und Arbeit unter www.tirol.gv.at/jugendschutz angefordert werden.

„Das Tiroler Jugendgesetz muss nicht nur von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden, sondern auch von Eltern, Erwachsenen oder der Gastronomie. Im Fokus stehen dabei die Prävention und Sensibilisierung: Es hat einen Grund, warum es diese Regeln gibt – nämlich den Schutz unserer nachfolgenden Generationen“, informiert LRin Mair. Außerdem verweist sie darauf, dass in Österreich die Jugendschutzgesetze in den Bundesländern geringfügig voneinander abweichen. Es gilt also immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem man sich gerade aufhält, weshalb eine entsprechende Vorab-Information empfohlen wird.