2008 ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) und verpflichtete sich damit, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Eine wesentliche Kontrollinstanz ist dabei der Monitoringausschuss, welcher der Förderung, dem Schutz und der Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen dient. Dieser wurde 2013 eingerichtet und bekam 2017 mit dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz eine stärkere rechtliche Grundlage.
Nun wurden die Mitglieder des Monitoringausschusses von Landeshauptmann Günther Platter feierlich angelobt. „Als Expertinnen und Experten in eigener Sache werden die Mitglieder bei Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen, miteinbezogen und sprechen damit für sich selber“, stellt LH Platter klar. Aus diesem Grund ist der Ausschuss vor allem mit Menschen mit Behinderungen besetzt.
Auch die breite Öffentlichkeit hat ausreichend Raum für ihre Anliegen: Diese können im Rahmen der regelmäßig stattfindenden öffentlichen Sitzungen des Monitoringausschusses artikuliert werden. Die öffentlichen Sitzungen dienen einerseits der Information, andererseits der Möglichkeit zur Einbringung eigener Anliegen und Ideen.
„Mit dem Tiroler Teilhabegesetz, das mit 1. Juli in Kraft tritt, haben wir die Anliegen von Menschen mit Behinderung aufgezeigt und die entsprechenden Angebote geschaffen, denn schon der Name des neuen Gesetzes ist Programm: Menschen mit Behinderungen sollen teilhaben – allem voran an den Entscheidungen, die sie betreffen. Sie sollen selbstbestimmt und ohne Bevormundung über ihre Belange bestimmen können und barrierefrei in die Gesellschaft eingebunden sein. Der Monitoringausschuss ist für diese Zielsetzung eine wichtige Institution“, betont Soziallandesrätin Gabriele Fischer.
Rechtlich unabhängiges Gremium
„Mit der Verankerung im Tiroler Antidiskriminierungsgesetz ist der Monitoringausschuss nunmehr auch rechtlich ein unabhängiges Gremium, das unabhängige Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen an die Landesregierung und die Tiroler Gemeinden erstellen kann“, freut sich Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses. Stellungnahmen gibt es bereits zu den Themen Bildung, Wohnen, zum neuen Teilhabegesetz und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Allgemeinen.
Im Rahmen des Monitoringausschusses wurde überdies ein <link https: www.tirol.gv.at meldungen meldung artikel so-wollen-wir-wohnen-wenn-wir-erwachsen-sind externen link in neuem>Projekt zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen durchgeführt.
Als nächsten Schritt kündigt der Landeshauptmann die Ausarbeitung des Tiroler Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an: „Im Tiroler Antidiskriminierungsgesetz hat Tirol als einziges österreichisches Bundesland die gesetzlichen Grundlagen für den Aktionsplan geschaffen“, berichtet LH Platter.
Weitere Informationen unter <link internen link im aktuellen>www.tirol.gv.at/tiroler-monitoring-ausschuss
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Mitglieder des Monitoring-Ausschusses angelobt
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
ist ein Vertrag, in dem steht,
dass die Menschen-Rechte für alle Menschen mit Behinderungen
auf der Welt geschützt und gefördert werden müssen.
Österreich hat diesen Vertrag auch unterschrieben.
Ein wichtiger Punkt in diesem Vertrag ist,
dass die Länder einen unabhängigen Mechanismus einrichten müssen.
Diese Stelle überwacht, dass die UN-Konvention umgesetzt wird.
In Tirol ist das der Tiroler Monitoring-Ausschuss.
Den Tiroler Monitoring-Ausschuss gibt es schon seit 2013.
In dem Ausschuss sitzen Menschen mit Behinderungen
und andere Expertinnen und Experten.
Nun hat der Ausschuss ein Gesetz bekommen.
Durch dieses Gesetz ist der Ausschuss stärker geworden
und es ist sichergestellt, dass er unabhängig ist.
Die Mitglieder des Ausschusses wurden heute
vom Herrn Landes-Hauptmann Günther Platter angelobt.
Der Landes-Hauptmann sagte in einer kleinen Feier,
wie wichtig der Ausschuss ist,
und vor allem, dass so viele Menschen mit Behinderungen
als Expertinnen und Experten mitarbeiten.
Für den Ausschuss war es immer schon wichtig,
dass die Bevölkerung mitreden kann.
Deshalb gibt es regelmäßig öffentliche Sitzungen,
wo der Ausschuss informiert
und jeder seine Anliegen und Ideen sagen kann.
Der Ausschuss schreibt auch unabhängige Berichte und Stellungnahmen.
Es gibt schon Stellungnahmen zu den Themen Bildung,
Wohnen, dem neuen Teilhabe-Gesetz und den UN-Konvention.
Seit dem letzten Jahr gibt es auch ein Projekt,
in dem Kinder und Jugendliche im Ausschuss mitmachen.
In dem Gesetz ist auch neu,
dass ein Aktions-Plan für Tirol gemacht werden muss.
Herr Landes-Hauptmann Platter sagt,
dass es diese gesetzliche Grundlage österreichweit nur in Tirol gibt.
Weitere Informationen gibt es unter <link internen link im aktuellen>www.tirol.gv.at/tiroler-monitoring-ausschuss.