- Adressen, Öffnungszeiten und Informationen über die Barrierefreiheit aller Wahllokale in Tirol: www.tirol.gv.at/nationalratswahl2024
Circa 540.000 Wahlberechtigte in Tirol können am 29. September bei der Nationalratswahl ihre Stimme abgeben und damit über die Zukunft Österreichs mitbestimmen. In jeder der 277 Tiroler Gemeinden findet sich ein Wahllokal. In größeren Gemeinden können es auch mehrere sein.
Die Adressen, Öffnungszeiten und Informationen über die Barrierefreiheit aller Tiroler Wahllokale (diese sind überwiegend barrierefrei) finden sich unter www.tirol.gv.at/nationalratswahl2024.
Wählen am Wahltag
Am Wahltag dürfen Wahlberechtigte, die keine Wahlkarte beantragt haben, nur in jenem Wahllokal wählen, in der sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind (dort, wo man am Stichtag 9. Juli 2024 den Hauptwohnsitz gemeldet hatte).
Wer eine Wahlkarte beantragt, diese aber noch nicht abgegeben hat, kann auch am Wahltag mit dieser wählen:
- Mit einer „offenen“ Wahlkarte, also einer nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte, kann in bestimmten Wahllokalen (zumindest einem Wahllokal pro Gebäude) in Form der Urnenwahl gewählt werden.
- Eine verschlossene und unterschriebene Wahlkarte kann zudem am Wahltag während der Öffnungszeiten in jedem Wahllokal in Österreich oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden. Die Abgabe durch eine/n ÜberbringerIn ist zulässig.
Gültig Wählen: Das gilt es zu beachten
Bei der Nationalratswahl können WählerInnen maximal einer Wählergruppe (= Partei) ihre Stimme geben. Entscheidend für die gültige Stimmabgabe ist, dass der WählerInnenwille klar erkennbar wird – am besten durch das Setzen eines Kreuzes im entsprechenden Kreis bei der jeweiligen Wählergruppe.
Zudem können einzelne KandidatInnen mit einer Vorzugsstimme unterstützt und so deren Chancen erhöht werden, in den Nationalrat einzuziehen. KandidatInnen können in einem Regionalwahlkreis, in einem Landeswahlkreis oder österreichweit antreten. Insgesamt können daher drei Vorzugsstimmen vergeben werden. Vorzugsstimmen können nur an KandidatInnen jener Partei vergeben werden, die auch am Stimmzettel angekreuzt bzw. gewählt wurden.
Mehr Informationen zur Nationalratswahl 2024 finden Sie unter www.tirol.gv.at/nationalratswahl2024.