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Nationalratswahl 2024: Wählerverzeichnisse liegen auf

Wählerverzeichnisse liegen seit 30. Juli bzw. ab 2. August bis jeweils 8. August in Gemeinden zur öffentlichen Einsicht auf

  • Berichtigungsanträge sind bis 8. August 2024 möglich
  • Eintragung von „AuslandsösterreicherInnen“ bis 8. August möglich
  • Wahlkarten können in eigener Gemeinde bereits beantragt werden

Am 29. September 2024 findet in Österreich die Nationalratswahl statt. Rund 540.000 TirolerInnen sind wahlberechtigt. Eingetragen sind die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis jener Gemeinde, in der sie am Stichtag, dem 9. Juli 2024, 24 Uhr, ihren Hauptwohnsitz hatten bzw. als „AuslandsösterreicherInnen“ in die Wählerevidenz eingetragen waren.

In die Wählerverzeichnisse kann öffentlich Einsicht genommen und gegebenenfalls ein Berichtigungsantrag gestellt werden: Die Wählerverzeichnisse liegen in Gemeinden, in denen keine Hauskundmachung erfolgt, seit gestern, Dienstag, bzw. in Gemeinden, in denen eine Hauskundmachung erfolgt, ab Freitag, 2. August, bis jeweils einschließlich 8. August zur öffentlichen Einsicht auf. In Gemeinden mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen sind jedenfalls in jedem Haus Kundmachungen anzuschlagen. In diesen wird auf die bevorstehende Wahl und den Einsichtszeitraum in das Wählerverzeichnis hingewiesen und die Amtsstelle sowie deren Öffnungszeiten angeführt, bei welcher ein Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis eingebracht werden kann. Die Kundmachung enthält zudem einen QR-Code, über welchen jede/r überprüfen kann, ob sie/er in das Wählerverzeichnis der Hauptwohnsitzgemeinde eingetragen ist.

Berichtigungsanträge können bis 8. August 2024 bei der jeweiligen Gemeinde eingebracht werden.

Wahlberechtigte bei der Nationalratswahl

Bei der Nationalratswahl 2024 sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen wahlberechtigt, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.

„AuslandsösterreicherInnen“ – also österreichische StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs – sind wahlberechtigt, wenn sie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und bis zum Ende des Einsichtszeitraums für die Auflegung der Wählerverzeichnisse (8. August 2024) auf Antrag in die Wählerevidenz und in Folge in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.

Berichtigungsanträge werden von Gemeindewahlbehörde geprüft

Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jede/r österreichische StaatsbürgerIn unter Angabe des Namens und der Wohnadresse bei der zuständigen Amtsstelle schriftlich oder mündlich Berichtigungsanträge gegen das Wählerverzeichnis stellen. Diese Anträge müssen bei der zuständigen Stelle innerhalb des Einsichtszeitraumes bis 8. August 2024 einlangen. Nach Beendigung allfälliger Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren hat die Gemeinde das Wählerverzeichnis abzuschließen.

„AuslandsösterreicherInnen“ müssen sich eintragen

An der Nationalratswahl 2024 können auch TirolerInnen bzw. ÖsterreicherInnen mit Hauptwohnsitz im Ausland teilnehmen. „AuslandsösterreicherInnen“ können ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz bei ihrer ehemaligen Heimatgemeinde (das ist die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Österreich) gestellt haben bzw. stellen. Eine solche Eintragung für die Nationalratswahl 2024 ist noch bis spätestens 8. August 2024 möglich.

Wahlkarten können ab sofort beantragt werden

Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich aus gesundheitlichen Gründen, wegen Aufenthalts im Ausland oder wegen Ortsabwesenheit verhindert sind, können bei der Nationalratswahl 2024 ihre Stimme bereits im Vorfeld per Wahlkarte abgeben. Die schriftliche bzw. mündliche Beantragung einer Wahlkarte ist bei der Gemeinde, von der die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, ab sofort möglich. Die Wahlkarten werden ab September bundesweit zugestellt.