Neue Mitglieder des Monitoringausschusses angelobt

Dies ist eine Presseaussendung des unabhängigen Tiroler Monitoringausschusses.

Dies ist eine Presseaussendung des unabhängigen Tiroler Monitoringausschusses.


 

Der seit Anfang 2014 bestehende 16-köpfige Tiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt, fördert und überwacht die Rechte von Betroffenen. Er ist als „unabhängiger Mechanismus“ in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bundes- und Landesebene vorgesehen.

Der Ausschuss beschäftigt sich mit zentralen Fragen, wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gelingen kann und was dazu auf rechtlicher Ebene geändert werden muss. Ein wesentlicher Schritt war beispielsweise die Einführung eines persönlichen Budgets im Rahmen des Teilhabe-Gesetzes. Weitere wichtige Themen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigt, sind umfassende Barrierefreiheit, Bildung und Zugang zu Gesundheit.

Um eine möglichst umfangreiche Lobbyingarbeit für die Anliegen und Interessen von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, besteht der Ausschuss aus Fachleuten, die in den unterschiedlichsten Bereichen tätig sind. „Im Monitoringausschuss sind Betroffene vertreten, die Expertinnen und Experten für ihre jeweilige Situation sind, wenn es um die Herausforderungen bei Bewegungseinschränkung, Sinnes-Behinderung Hören bzw. Sehen, aber auch Lernschwierigkeiten oder psychischen Erkrankungen geht. Daneben bringen sich auch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Lehre sowie betreffend Menschenrechte in den Monitoringausschuss ein“, erläutert Antidiskriminierungsbeauftragte Isolde Kafka, die dem Tiroler Monitoringausschusses vorsitzt.

Neu hinzugekommen sind nun Caroline Voithofer und Bernhard P. Gruber, der bei der Dekretüberreichung durch Soziallandesrätin Gabriele Fischer leider nicht persönlich anwesend sein konnte. „Als Forschende und Lehrende am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck befasst sich Caroline Voithofer unter anderem mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich – ich freue mich, dass ihre Expertise nun auch in diesem Gremium genutzt wird“, betont LRin Fischer. Als Gerichtssachverständiger mit technischer Ausbildung hat sich Bernhard P. Gruber einen Namen in Fragen der Barrierefreiheit gemacht. Aufgrund seiner Querschnittslähmung erlebt er selbst täglich die Schwierigkeiten, die durch nicht sorgsame und nicht fachgerechte Planungen und Bauausführungen entstehen. „Barrierefreiheit hat sehr viele Facetten und ich bin dankbar, dass wir mit Bernhard P. Gruber einen ausgewiesenen Fachmann in unseren Reihen haben“, sagt Isolde Kafka.