Novelle der Tourismusfinanzierung

Zehn Millionen Euro Entlastung für Wirtschaft und mehr Service für Unternehmen

  • Ab 1. Jänner 2025: Modernisierung des Tourismusfinanzierungssystems
  • Wirtschaft entlasten: Unternehmen der Beitragsgruppen III bis VII bezahlen künftig im Schnitt rund ein Viertel weniger Abgabe
  • Tourismus weiterentwickeln: Mindestortstaxe für Gäste wird mit Beginn der Wintersaison auf 2,60 Euro erhöht
  • Service ausbauen: Beitragsgruppen werden adaptiert, Service-Hotline für UnternehmerInnen und SteuerberaterInnen wird eingerichtet
  • Bürokratie abbauen: Einführung einer Freibetragsgrenze

Gästewerbung, öffentlicher Verkehr, Freizeitattraktionen, Radinfrastruktur, Kulturveranstaltungen, Sportevents oder Wanderwege – hinter der Weiterentwicklung des Tourismus steckt in Tirol ein nachhaltiges und von vielen europäischen Regionen beneidetes Tourismusfinanzierungssystem. Der Tourismus ist ein wesentliches Standbein, sichert Arbeitsplätze und bringt Aufträge weit über die eigene Branche hinaus. 80.000 Unternehmen in Tirol leisten deshalb eine Tourismusabgabe und sichern damit den Fortbestand des Tourismus. Davon profitieren nicht nur Gäste, sondern vor allem auch die einheimische Bevölkerung. Nun soll das Tourismusfinanzierungssystem novelliert werden, um eine Entlastung und Vereinfachung zugunsten der heimischen Unternehmen zu erreichen. Die Tiroler Landesregierung schickt deshalb das Tiroler Tourismusgesetz und das Aufenthaltsabgabegesetz in Begutachtung und startet somit mit der Modernisierung der Tourismusfinanzierung. Heute, Montag, präsentierten LH Anton Mattle und Tourismus- und Wirtschaftslandesrat Mario Gerber die Eckpunkte der Novelle.

„Tirol ist eine führende Tourismusregion im Alpenraum. Einheimische wie Gäste profitieren von einer hochwertigen Freizeitinfrastruktur, einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr oder einem gut gefüllten Veranstaltungskalender – Dinge, die es ohne Tourismus nicht in diesem Ausmaß geben würde. Der Tourismus bringt Tirol Wohlstand, Arbeit und Entwicklungsmöglichkeiten. Gleichzeitig gibt es aber auch tourismusspezifische Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Wenn wir als Tourismusland weiterhin erfolgreich sein und auf die Gastfreundschaft der Tirolerinnen und Tiroler zählen wollen, braucht es eine Weiterentwicklung des Tourismus auf einer soliden finanziellen Basis. Deshalb braucht es bei der Tourismusfinanzierung mehr Entlastung und mehr Service“, ist LH Mattle überzeugt.

„Die zweistufige Tourismusfinanzierung ist ein Garant dafür, dass Tirol sich im harten Wettbewerb um Gäste behaupten kann. Mit der Tourismusabgabe ermöglichen die heimischen Unternehmen den Fortbestand des Tourismus, mit der Aufenthaltsabgabe leisten Gäste ihren Beitrag für das hiesige Angebot. Um einerseits Betriebe mit wenig Tourismusbezug zu entlasten und andererseits den Tourismus in unserem Land und damit auch die Wirtschaft weiterhin erfolgreich weiterzuentwickeln, haben wir das Tourismusfinanzierungssystem evaluiert und starten dessen Modernisierung. Die Gesamtentlastung beträgt rund zehn Millionen Euro pro Jahr“, ergänzt LR Gerber, der die Novelle federführend ausgearbeitet hat.

Budgetäres Fundament für Tourismusverbände

„Seit 1927 bildet die Tourismusabgabe, die Unternehmen für den direkten oder indirekten wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus entrichten, gemeinsam mit der von den Gästen zu tragenden Aufenthaltsabgabe das Fundament zur Finanzierung des Tiroler Tourismus. Dabei bilden Tourismus- sowie Aufenthaltsabgabe die budgetäre Basis der lokalen und regionalen Tourismusorganisationen und fließt in weiterer Folge beispielsweise auch in den Ausbau der Infrastruktur, in Veranstaltungen oder in die öffentliche Mobilität“, informiert der Leiter des Departments für Tourismus- & Freizeitwirtschaft am Management Center Innsbruck (MCI), Hubert Siller, der mit seiner wissenschaftlichen Studie zur Tourismusfinanzierung in Tirol die Basis für die Novelle geliefert hat.

Das vom Tourismuslandesrat vorgegebene Ziel war es dabei, in Zusammenarbeit mit der Tiroler Wirtschaft und dem Tourismus die Tourismusfinanzierung anzupassen, die hohe Qualität des Tiroler Tourismus sowie die Handlungsfähigkeit der Tourismusverbände für die Zukunft sichern und gleichzeitig die heimischen Unternehmen zu entlasten.

„Die bisherige Form der Tourismusfinanzierung in Tirol hat sich über viele Jahre hinweg bewährt. Der politische Gestaltungswille zur Reform der Tourismusfinanzierung ist nachvollziehbar, man will Branchen, die auf den ersten Blick weniger mit Tourismus zu tun haben, entlasten. Übersehen darf man dabei nicht, dass Tourismusverbände mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Lebens- und Freizeitqualität der Einheimischen leisten. Das geht über das Bereitstellen und Warten der Freizeitinfrastruktur wie Wanderwege, Klettersteige, Radrouten oder Loipen über Events und Kulturveranstaltungen quer durch das ganze Land bis zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, der nur durch das Mitwirken der Tourismusverbände in den letzten Jahren sukzessive forciert werden konnte. Die stabile Budgetausstattung der Verbände zu erhalten war daher klares Ziel des Verbandes der Tiroler Tourismusverbände. Daher tragen wir die Reform mit, haben aber vereinbart, dass Verbände mit deutlichen Budgeteinbußen gezielt unterstützt werden“, so Benjamin Kneisl, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Tiroler Tourismusverbände (VTT), zur Novelle.

Mehr Beitrag der Gäste, weniger Abgabe für heimische Unternehmen

Die Tiroler Landesregierung schnürt ein Entlastungspaket in Höhe von rund zehn Millionen Euro pro Jahr. Konkret sollen künftig Betriebe deren direkter wirtschaftlicher Nutzen aus dem Tourismus geringer ist (Beitragsgruppen III bis VII) weniger Tourismusabgabe entrichten. Die Berufsgruppen werden je nach Ortsklasse (ergibt sich aus der Tourismusintensivität der Regionen) grundsätzlich in insgesamt sieben Beitragsgruppen eingeteilt – von I (am tourismusnähesten – z.B. Seilbahnen) bis VII (am tourismusfernsten – z.B. BildhauerInnen). Für die Beitragsgruppen I und II, die am meisten vom Tourismus profitieren, bleibt die Höhe der Tourismusabgabe gleich. Tourismusfernere Berufsgruppen (ab Gruppe III) zahlen ab 1. Jänner 2025 im Schnitt 24 Prozent weniger an Abgabe. Zudem wird ein Freibetrag von 2.500 Euro eingeführt – Umsätze unterhalb dieser Summe sollen künftig abgabenbefreit sein.

Um die finanziellen Mittel für die Weiterentwicklung des Tourismus dennoch sicherzustellen, soll die Mindestortstaxe, die von den Gästen entrichtet und den Beherbergungsbetrieben eingehoben wird, mit Beginn der Wintersaison ab 1. Dezember 2024 auf 2,60 Euro erhöht werden. Die Tourismusverbände legen die Höhe bis zu maximal 5 Euro pro Nacht und Gast weiterhin selbst fest.

Bürokratie ab- und Service ausbauen

Im Zuge der Novelle werden die Serviceleistungen in der Landestourismusabteilung optimiert. Die Rückmeldungen der Wirtschaftskammer Tirol und erste Ergebnisse aus dem Tirol-Konvent zeigen großes Potential bei der Servicierung von Unternehmen, die die Tourismusabgabe entrichten. Die zuständige Abteilung wird in „Abteilung Tourismus und -beitragsservice“ unbenannt und mit zwei zentralen Service-Hotlines eingerichtet – eine für SteuerberaterInnen, BilanzbuchhalterInnen und Stakeholder und eine für die UnternehmerInnen selbst. Ob allgemeine Informationen zur Tourismusabgabe, Beratungen oder spezifische Fragen: Die MitarbeiterInnen im Amt der Tiroler Landesregierung stehen den Wirtschaftstreibenden bei ihren Anliegen zur Seite.

Darüber hinaus wird der Beitragsvorschreibung eine zusätzliche Information mit einer Aufschlüsselung über den Einsatz der Mittel beigelegt. „Wir wollen eine größtmögliche Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Tourismusabgabe schaffen. Denn es ist wichtig, dass die Tiroler Unternehmen wissen, was mit ihrem Beitrag passiert. Die zuständige Abteilung im Land wird künftig einen großen Schwerpunkt auf den Service für die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie in deren Auftrag tätige Steuerberater legen“, betont LR Gerber.

Mithilfe unterschiedlicher Maßnahmen soll zudem das Mahnwesen optimiert werden. So erhalten beispielsweise UnternehmerInnen, die den Beitrag bis zum vorgesehenen Datum nicht einzahlen, eine nochmalige Erinnerung mittels eingeschriebenem Brief auf postalischem Weg. Neben dem neu eingeführten Freibetrag, soll es durch die Anhebung der Grenze „Teilumsätze“ auch Erleichterungen bei der Abrechnung geben. Insgesamt werden unter dem neuen Leiter der Abteilung Tourismus und -beitragsservice, Paul Tolloy, und im Rahmen des Tirol-Konvents die Abläufe optimiert sowie zusätzliche Services für UnternehmerInnen eingerichtet.