- Novelle der Tiroler Bauordnung zur Entlastung der Landesstelle
- Kürzere Wartezeiten auf Brandschutzgutachten im Fokus
- Neuer Zertifikatslehrgang am Grillhof bietet Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit für hochbautechnische Sachverständige im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes
- Schlankere Vereinsordnung und klarere Aufgabentrennung innerhalb der Landesstelle
Drei Säulen für eine verkürzte Wartezeit auf Brandschutzgutachten und damit schnellere Bau- und Betriebsanlagengenehmigungsverfahren – das ist das Ziel der Initiative, die das Land Tirol gemeinsam mit der Landesstelle für Brandverhütung (LSBV) und dem Tiroler Gemeindeverband ausgearbeitet hat. Als gemeinnütziger Verein wird die LSBV unter anderem vom Land Tirol und den Versicherungen gefördert. Heute, Dienstag, präsentierte Sicherheitslandesrätin und Vereinsvorsitzende der LSBV Astrid Mair im Rahmen einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem Gemeindeverbandspräsidenten Karl-Josef Schubert und LSBV-Geschäftsführer Johannes Pleifer die Eckpunkte. Die drei Säulen des Vorhabens „Landesstelle für Brandverhütung NEU“ umfassen:
- Eine geplante Novelle der Tiroler Bauordnung (TBO), um den Aufgabenbereich der LSBV klar zu definieren und die Landesstelle zu entlasten.
- Ein neues Ausbildungsmodell am Bildungsinstitut des Landes (Grillhof), um die Prüfqualität von Sachverständigen – allen voran im Bereich des Brandschutzes – weiter zu erhöhen.
- Die Umstrukturierung der LSBV – Mittelaufstockung von rund 280.000 Euro im Jahr 2025 und eine geänderte Vereinsordnung zur Optimierung von internen Abläufen.
„Die ersten Ergebnisse des Tirol-Konvents, durch welchen die Landesverwaltung optimiert werden soll, haben aufgezeigt, dass es auch in diesem Bereich Handlungsbedarf gibt: Damit ist für mich klar, dass wir auf dem richtigen Weg sind. So forcieren wir mit der Initiative vor allem kürzere Wartezeiten auf Brandschutzgutachten und damit die schnellere Abwicklung von Bau- und Betriebsanlagengenehmigungsverfahren. Davon profitieren sowohl Häuslbauerinnen und Häuslbauer als auch der Wirtschaftsstandort Tirol und nicht zuletzt unsere Gemeinden“, betont LRin Mair und führt aus, dass „die Landesstelle für Brandverhütung eine Einrichtung ist, die wesentlich zum vorbeugenden Brandschutz beiträgt und insbesondere durch Vorgaben in Bau- und Betriebsanlagengenehmigungsverfahren die Sicherheit im ganzen Land erhöht.“ All diese Maßnahmen zielen auf raschere Entscheidungsfindungen, eine effizientere Abwicklung des Tagesgeschäfts sowie mehr Transparenz bei der Vereinstätigkeit ab. „Ich bin überzeugt davon, dass wir mit der vorliegenden Initiative eine gute Basis für die Zukunft der Landesstelle für Brandverhütung geschaffen haben“, fasst LRin Mair zusammen.
Aufgabenbereich der Landesstelle für Brandverhütung wird klar definiert
Im Rahmen der kommenden Novelle der TBO soll die rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, welche Gebäudearten in Hinblick auf die brandschutzrechtlichen Vorgaben von hochbautechnischen Sachverständigen mitzubeurteilen sind. Das wird allen voran beim Brandschutz von einfacheren Bauvorhaben, wie etwa beim Bau eines Einfamilienhauses, der Fall sein. Damit wird die Landesstelle für Brandverhütung, die bisher bei fast allen Bauverfahren herangezogen wurde, massiv entlastet. Die Novelle ist aktuell in finaler Ausarbeitung und soll Anfang kommenden Jahres dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Für größere bzw. komplexere Gebäudearten, wie etwa bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei oberirdischen Geschossenoder vonBildungseinrichtungen, ist weiterhin ein brandschutztechnischer Sachverständiger beizuziehen.
Neues Ausbildungsmodell schließt Lücke bei Sachverständigentätigkeit
In enger Zusammenarbeit mit dem Land Tirol und dem Gemeindeverband arbeitete die LSBV ein neues Kursangebot aus, das hochbautechnischen Sachverständigen rechtliche Aspekte rund um Bau- und Raumordnung, technische Richtlinien sowie allen voran brandschutztechnische Vorgaben näherbringt. Ziel des Lehrgangs ist, die hochbautechnischen Sachverständigen, die von den Baubehörden herangezogen werden, auf einen einheitlichen Qualitätsstandard zu heben. Damit kann künftig – einhergehend mit der Novelle der TBO – der Brandschutz bei bestimmten Bauvorhaben mitbeurteilt werden und es muss kein zusätzliches brandschutztechnisches Gutachten der LSBV eingeholt werden. Für die Häuslbauer und Häuslbauerinnen können Bauverfahren damit schneller abgeschlossen werden. Mit 11. November 2024 beginnt der fünftägige Zertifikatslehrgang am Grillhof in Igls. Für nächstes Jahr sind bereits weitere Lehrgänge des neuen Kurses in Planung.
„Bisher gab es in Tirol kaum Ausbildungsmöglichkeiten für alle Belange rund um den Brandschutz und die damit verbundene Sachverständigentätigkeit. Mit den neuen Lehrgangsmodulen am Grillhof schließen wir diese Lücke und legen den Grundstein für ein dichtes Netz an hochbautechnischen Sachverständigen in ganz Tirol“, führt Gemeindeverbandspräsident Schubert aus. „Damit wird auch die Landesstelle für Brandverhütung massiv entlastet und der eigentliche Dienstleistungscharakter des Vereins tritt wieder in den Vordergrund. Denn neben Sachverständigentätigkeiten gehören auch die Kontrolle von Brandschutzanlagen, Brandursachenermittlung und Beratungsangebote zur breitgefächerten Aufgabenpalette der Landesstelle für Brandverhütung“, ergänzt LSBV-Geschäftsführer Pleifer.
Neue Finanzierungsrichtlinien: Gesamtbudget beträgt insgesamt etwa 1,6 Millionen Euro
Landesstellen-Geschäftsführer Pleifer begrüßt zudem die zusätzlichen Finanzmittel: „Die LSBV finanziert sich bis zu 30 Prozent aus Eigenmitteln, 70 Prozent steuern zu gleichen Teilen das Land Tirol und die Versicherungen bei. Diese Fremdmittel werden für das kommende Jahr von den bisherigen 381.000 Euro auf rund 520.000 Euro erhöht. Damit steigt das Gesamtbudget auf rund 1,6 Millionen Euro an und hilft dabei, zukünftige Aufgaben und gestiegene Kosten bestmöglich zu bewältigen. Mein Dank gilt Sicherheitslandesrätin Mair und den Versicherungen, die ihr Vertrauen in die Landesstelle für Brandverhütung damit auch zum Ausdruck bringen.“
Zudem wird die Vereinsordnung adaptiert: Neben einer Verschlankung der Landeskommission von ursprünglich rund 20 auf vier bis acht Personen in Form einer Mitgliederversammlung sollen die Aufgaben von Vorstand und Geschäftsführung durch Änderungen in der Vereinsstruktur entflechtet und klar getrennt werden. Für die fachliche Beratung wird zudem ein Beirat eingesetzt, dessen Mitgliederanzahl je nach Bedarf variiert.