Sommer, Sonne, gültiger Reisepass

Vor dem Urlaub Gültigkeit der Reisedokumente kontrollieren

  • Neuausstellungen von Reisedokumenten mit und ohne Termin an den Bezirkshauptmannschaften 
  • Terminvereinbarung großteils auch online unter https://termin.tirol.gv.at/public/standorte möglich
  • Ausweis- und Visumpflichten sowie Einreise- und Zollbestimmungen beachten

Nicht nur Badehose und Sonnencreme gehören bei vielen Urlauben zum fixen Bestandteil im Gepäck, sondern vor allem auch eines: ein gültiges Reisedokument. In der Hauptreisezeit sollten Reisende daher unbedingt frühzeitig die Gültigkeit ihrer Dokumente überprüfen. Allein in diesem Jahr verlieren rund 50.000 Reisepässe und Personalausweise in Tirol ihre Gültigkeit. Abgelaufene Dokumente können bei den Bezirkshauptmannschaften unkompliziert neu ausgestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist großteils auch online unter https://termin.tirol.gv.at/public/standorte möglich.

Unterschiede bei Reisen innerhalb und außerhalb der EU

Auch innerhalb der EU besteht eine Ausweispflicht. Für Reisen in EU-Staaten wie Italien oder Spanien ist dafür ein gültiges Reisedokument erforderlich, wobei Führerscheine nicht als solche anerkannt werden. Im Schengen-Raum kann auch ein Personalausweis genutzt werden. Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums ist zwingend ein Reisepass notwendig. Zudem sollten die Einreisebestimmungen des Ziellandes, wie Visumpflichten und Zollbestimmungen, beachtet werden. Tagesaktuelle Reiseinformationen bietet das Außenministerium auf seiner Website unter Reiseinformation – BMEIA - Außenministerium Österreich.

Beantragung von Reisepass und Personalausweis: Das muss mitgenommen werden

Anträge für Reisepässe und Personalausweise können bei jeder österreichischen Passbehörde (BH, Magistrat) gestellt werden. Ein biometrisches Passbild nach internationalem Standard ist erforderlich. Die Passbild-Kriterien sind unter Passbild-Kriterien (bmi.gv.at) zu finden. Informationen zu allen erforderlichen Unterlagen finden sich unter Reisepass – Erforderliche Unterlagen (österreich.gv.at). Für Kleinkinder bis zwei Jahre ist das erste Reisedokument gebührenfrei, für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gebühr 30 Euro, ab zwölf Jahren 75,90 Euro. Personalausweise kosten für Kinder von zwei bis 16 Jahren 26,30 Euro und ab 16 Jahren 61,50 Euro.

Aufgrund des erhöhten Andrangs in den Sommermonaten empfehlen die Bezirkshauptmannschaften, Termine frühzeitig zu buchen. Auch ohne Termin können Reisedokumente im jeweiligen BürgerInnenservice der BH neu ausgestellt werden.


Factbox: Öffnungszeiten BürgerInnenservice Bezirkshauptmannschaften

BH Imst

  • Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

BH Kufstein

  • Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Freitag 7.30 bis 12 Uhr

 

BH Innsbruck

  • Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr
  • Freitag von 7.30 bis 12 Uhr

 

BH Lienz

  • Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr (ohne Termin möglich)
  • nachmittags ausschließlich mit Termin

 

BH Landeck

  • Montag, Mittwoch bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, nachmittags mit Terminvereinbarung (telefonisch oder online für bestimmte Fachbereiche) 
  • Dienstag von 8 bis 16.30 Uhr

 

BH Schwaz (ab Juli 2024)

  • Montag von 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
  • Dienstag bis Donnerstag von 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
  • Freitag von 7.30 bis 12 Uhr

Jeden Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr steht zudem der BürgerInnenservice in Zell am Ziller (Unterdorf 2, 6280 Zell am Ziller) zur Verfügung.

 BH Reutte

  • Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr
  • Freitag von 7.30 bis 12 Uhr

 

BH Kitzbühel

  • Montag von 7 bis 12 bzw. 13 bis 16.30 Uhr
  • Dienstag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung