Speicherförderung in Tirol: Erfolgreiche Zwischenbilanz

Innerhalb eines Jahres über 2000 Förderanträge positiv abgearbeitet

  • Interesse an Förderung ungebrochen hoch
  • Förderung wird fortgeführt: Anpassung der Förderpauschale ab 2025
  • Photovoltaik als Standard – Tirol geht mit gutem Beispiel voran

Seit der Einführung der neuen Speicherförderung für netzdienliche Stromspeichersysteme im Anfang des Jahres wurden bereits über 2000 Förderanträge positiv abgearbeitet. Der Erfolg der Maßnahme zeigt sich auch in der ungebrochenen Nachfrage: Täglich gehen im Durchschnitt mehrere neue Anträge bei der zuständigen Stelle ein. Um die Energiewende weiter voranzutreiben, hat die Tiroler Landesregierung daher beschlossen, die Förderaktion auch im Jahr 2025 fortzuführen.

„Die hohe Nachfrage und die rege Teilnahme zeigen deutlich, dass die Tiroler Bevölkerung aktiv bereit ist, einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Es freut mich, dass diese Maßnahme so hervorragend angenommen wird und wir damit einen weiteren Schritt in Richtung unseres Ziels der Energieautonomie bis 2050 machen können“, betont Energiereferent LHStv Josef Geisler und führt weiter aus: „Der Erfolg dieser Förderaktion ist nicht nur ein Erfolg für die Photovoltaik als klimafreundliche Stromquelle, sondern auch ein weiterer Baustein, um Tirol fit für eine nachhaltige und unabhängige Energiezukunft zu machen.“

Nachhaltige Energiewende: Speicherförderung bringt Tirol voran

Die Speicherförderung ermöglicht es Tiroler Haushalten und Betrieben, Batteriespeichersysteme für bestehende Photovoltaikanlagen zu fördern, die nicht nur den Eigenverbrauch steigern, sondern auch das Stromnetz entlasten. Bereits über 1.500 Anträge wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 eingereicht, und die positive Entwicklung setzt sich fort. Durch den gezielten Ausbau von netzdienlichen Speicherlösungen wird das Tiroler Stromnetz optimiert und entlastet sowie die regionale Energieautonomie weiter gestärkt.

Anpassung der Förderpauschale ab 2025

In Anerkennung der sinkenden Anschaffungskosten für Batteriespeicher sowie der stetigen Bemühungen, möglichst vielen Haushalten die Teilnahme an der Fördermaßnahme zu ermöglichen, wird die Förderpauschale angepasst. Ab 2025 wird die Förderung 100 Euro pro kWh für bis zu 10 kWh Speicherkapazität betragen. „Photovoltaik ist in immer mehr Tiroler Haushalten schon heute eine Realität. In naher Zukunft wird sie zum Standard in jedem energieautonomen Haushalt gehören. Die Anpassung der Förderung ist eine Reaktion auf die Entwicklungen am Markt und wird es ermöglichen, noch mehr Menschen zu unterstützen“, erklärt Geisler weiter. „Die kontinuierliche Evaluation und Anpassung der Förderrichtlinien ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Förderung auch in Zukunft optimal den Bedarf der Tiroler Haushalte deckt.“

Alle Anträge aus dem Jahr 2024, die bereits eingereicht wurden, werden natürlich gemäß der Förderrichtlinie bis Ende 2024 abgearbeitet. Die übrigen Bestimmungen der Förderrichtlinien bleiben unverändert bestehen. „Wir sind auf einem sehr guten Weg“, freut sich LHStv Geisler. „Mit der fortgesetzten Förderung und dem engagierten Beitrag der Bevölkerung kommt Tirol seinen Energiezielen für 2050 immer näher und steht gleichzeitig als Vorbild für eine nachhaltige Energiezukunft.“

Tirols Energieziele und die Bedeutung von Photovoltaik

Der Ausbau von Photovoltaik in Tirol ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer klimafreundlichen und unabhängigen Energieversorgung. Bereits heute liegt der Anteil erneuerbarer Energien bei rund 58 Prozent, und bis 2050 soll Tirol seinen gesamten Energiebedarf aus heimischen, erneuerbaren Quellen decken – ein Ziel, das mit der Speicherförderung tatkräftig unterstützt wird. Photovoltaikanlagen und intelligente Stromspeicher sind nicht nur eine wirtschaftlich attraktive, sondern auch eine ökologisch sinnvolle Lösung für die Stromerzeugung.


Factbox: Förderung Stromspeicher für PV-Anlagen

Wer kann die Förderung beantragen? 

Natürliche (Privatpersonen) und juristische Personen (Betriebe, Vereine etc.) mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol

Was wird gefördert?

  • Aus- und Nachrüstung bestehender PV-Anlagen
  • Stromspeicheranlagen basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit (netzdienliche Speicher)
  • Neu errichtete Stromspeicheranlagen mit 100 Euro pro kWh Speicherkapazität (bei größeren Anlagen die ersten 10 kWh)
  • Erweiterung bestehender Speicher bis zu einer Speicherkapazität von 10 kWh mit 100 Euro pro kWh
  • Errichtung und Inbetriebnahme ab 1. Jänner 2025

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden sich auf der Website des Landes.